Handtasche aus geparktem Pkw gestohlen
Speyer (ots) – 01.11.2020, 16:15-16:45 Uhr – Am Sonntag schlugen unbekannte/Täter die Seitenscheibe eines am Hauptfriedhof Speyer in der Brunckstraße geparkten VW Touran ein und entwendeten aus diesem eine im Fußraum abgelegte Handtasche mit Geldbeutel, EC-Karte, Schlüssel, Ausweisdokumenten und einem Mobiltelefon. Der Gesamtschaden dürfte bei rund 350 EUR liegen.
Die Polizei sucht Zeugen, denen am Sonntagnachmittag verdächtige Personen / Fahrzeuge im Bereich der Friedhofsparkplätze aufgefallen sind. Hinweise nimmt die Polizei Speyer unter der Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.
Weiterhin rät die Polizei erneut dazu, auch bei kurzfristigem Verlassen seines Fahrzeugs niemals Wertgegenstände in diesem zu belassen. Außerdem sollte man sich insbesondere bei elektrisch zu verriegelnden Fahrzeugen vergewissern, dass diese bei Verlassen auch tatsächlich abgeschlossen wurde.
Unfallverursacher streift Pkw beim Überholen auf der B39 und flüchtet
Speyer (ots) – 01.11.2020, 16:30 Uhr – Zu einer Verkehrsunfallflucht kam es am Sonntag gegen 16:30 Uhr auf der B39 zwischen Hanhofen und Dudenhofen. Hier kollidierte ein in Richtung Speyer fahrender Peugeot beim Überholen eines vor ihm fahrenden Seat mit dessen Fahrerseite. An diesem entstand ein Schaden von ca. 500EUR. Der Peugeot scherte nach Beendigung seines Überholvorgangs vor dem Seat ein und setzte danach seine Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.
Durch den Geschädigten und einen weiteren Zeugen konnten das Kennzeichen des Unfallverursachers abgelesen werden. Am Unfalltag konnte dieser weder im Nahbereich, noch an seiner Wohnanschrift von der Polizei angetroffen werden. Derzeit dauern die Ermittlungen hinsichtlich dem verantwortlichen Fahrer an.
Hausfassade in Halloweennacht beschmutzt
Speyer (ots) – 31.10. auf den 01.11.2020 – Unbekannte Täter bewarfen in der Halloweennacht ein Wohnhaus im Rotkehlchenweg mit Eiern und Fäkalien. Hierdurch entstand an der Hausfassade ein Sachschaden in Höhe von ca. 200EUR. Hinweise auf den/die Täter ergaben sich vor Ort nicht.
Gegenüber dem betroffenen Wohnhaus befindet sich ein Spielplatz, auf welchem sich der/die Täter zur Tatzeit möglicherweise aufgehalten haben könnten. Die Polizei sucht Zeugen, die Täterhinweise geben können (Polizei Speyer, Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de).
Mehrere Versammlungen
Speyer (ots) – Für Samstagnachmittag 31.10.2020 zwischen 13-17 Uhr, wurden bei der Versammlungsbehörde Speyer insgesamt 5 Versammlungen angemeldet. Sämtliche Versammlungen befassten sich thematisch mit der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Hygienebestimmungen. Die Versammlungsbehörde der Stadt Speyer wie auch die Polizei Speyer führten vor diesem Hintergrund anlassbezogene Maßnahmen durch.
Zwei Versammlungen wurden noch am Demonstrationstag abgesagt. Ein kleinerer Aufzug in der Fußgängerzone und ein “Friedensspaziergang” in Richtung des Schützenparkes in Speyer verliefen friedlich und ohne Zwischenfälle. Insbesondere konnten durch die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten keine Verstöße gegen die aktuelle CoBeLVO und die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer festgestellt werden.
Eine Kundgebung auf dem Berliner Platz startete gegen 14.00 Uhr mit etwa 120 Teilnehmern sowie bis zu 200 unbeteiligten Zuschauern außerhalb des Versammlungsgeländes. Im Rahmen der Versammlung kam es zu einem Körperverletzungsdelikt zum Nachteil eines Pressevertreters, welches polizeilich aufgenommen wurde. Verstöße gegen die geltenden Hygienevorschriften durch die Versammlungsteilnehmenden waren nicht zu verzeichnen. Zwar war festzustellen, dass ca. 50 Personen keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Diese konnten jedoch glaubhaft machen im Besitz eines entsprechenden Attestes zu sein.
Während der Kundgebung waren überdies vereinzelt Außenstehende festzustellen, die die vorgeschriebenen Hygieneregeln augenscheinlich nicht einhielten. Im Rahmen der daraufhin durch den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Speyer und der Polizei durchgeführten Kontrollmaßnahmen konnte ermittelt werden, dass es sich um Personen des gleichen Hausstandes handelte oder ein anderer Ausnahmetatbestand der 11. CoBeLVO vorlag.