Neustadt: Die Polizei-News

Symbolbild (Foto: Reinhard Schnell)
Symbolbild (Foto: Reinhard Schnell)

Neustadt an der Weinstraße – 03.11.2020 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.


Neustadt: Bei Verkehrsunfall Radfahrerin gestreift und weitergefahren

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 02.11.2020 gegen 13:30 Uhr kam es in der Straße Am Holzplatz zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Radfahrerin am Arm gestreift wurde und der beteiligte Autofahrer weiterfuhr. Der 64-jährige Autofahrer fuhr hinter der 51-jährigen Radfahrerin und konnte aufgrund der engen Fahrbahnsituation zunächst nicht überholen. Als die Radfahrerin links abbiegen wollte und dies mittels ausstrecken des Armes anzeigte, überholte der Autofahrer zeitgleich und traf den Arm der 51-Jährigen. Die Frau verlor dadurch kurz die Kontrolle und fiel mit ihrem Fahrrad auf das Fahrzeug, verletzte sich allerdings nicht dabei. Der 64-Jährige setzte unbeirrt seine Fahrt fort und parkte in der Nähe des Unfallortes. Über das abgelesene Kennzeichen konnte der Fahrer ermittelt und an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Über den Unfallhergang gibt es unterschiedliche Angaben. Am Fahrzeug entstanden lediglich Kratzer am Kotflügel rechts und am Fahrrad war das Hinterrad beschädigt. Der 64-Jährige muss sich jetzt wegen Verkehrsunfallflucht verantworten.


Neustadt: Bei Personenkontrolle verbotenes Messer aufgefunden

Neustadt/Weinstraße (ots) – Auf der Festwiese wurden am 02.11.2020 gegen 23:15 Uhr mehrere Personen festgestellt, die augenscheinlich sehr eng beieinander standen und der Verdacht des Verstoßes gegen die derzeitige Corona-Verordnung bestand. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten etwas versteckt hinter einem Gebüsch einen 22-jährigen Mann. Bei der Überprüfung konnte auf dem Boden ein Fallmesser mit 8,5cm langer Klinge sowie ein Jagdmesser mit 15cm Klingenlänge festgestellt werden, die dem 22-jährigen zuzuordnen waren. Bei dem Fallmesser handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Da die fünf Personen nicht im selben Haushalt wohnen, wird eine entsprechende Meldung an die Ordnungsbehörde ergehen, gegen den 22-Jährigen wird eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz vorgelegt.


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