Kreis Südliche Weinstraße: Martinsumzüge und Volkstrauertag – Landrat verständigt sich mit BürgermeisterInnen auf einheitliche Vorgehensweise und ruft zur Teilnahme an Aktion „Laternen Fenster“ auf

Landau – In diesem Jahr wird es im Landkreis Südliche Weinstraße keine Martinsumzüge geben. Darauf haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden im Kreis heute mit Landrat Dietmar Seefeldt in einer Telefonkonferenz verständigt. Der Grund hierfür sind die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Ganz entfallen muss der beliebte Laternenbrauch jedoch nicht, deshalb ruft der Landrat Familien zur Teilnahme an der Aktion „Laternen Fenster“ auf. Auch der Volkstrauertag kann nicht in der bisher üblichen Form gestaltet werden.

„Nach den neuesten Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz sind Ansammlungen von Personen aufgrund der Corona-Pandemie untersagt. Wir müssen uns der Rechtslage beugen, auch wenn das schwerfällt. Dass es zur Absage der Traditions- bzw. Gedenkveranstaltungen kommt, bedauern wir alle. Aber die Infektionsgefahren, die die neue Corona-Bekämpfungsverordnung hier zu berücksichtigen hat, haben oberste Priorität“, betont Landrat Dietmar Seefeldt. Er sei froh, dass diese einheitliche Vorgehensweise einhellig von allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mitgetragen werde.

Damit die gebastelten Laternen am Sankt Martins Tag trotzdem zum Einsatz kommen können, ruft Landrat Dietmar Seefeldt Familien auf, sich an der kreativen Aktion „Laternen Fenster“ zu beteiligen: „Man hängt eine oder mehrere Laternen in ein Fenster, das im Idealfall zur Straße hin zeigt und bringt sie mit Lichterketten oder LED-Teelichtern zum Leuchten“, so Seefeldt. Spaziergänger könnten so die geschmückten Fenster bestaunen und müssen dadurch nicht komplett auf bunte Laternen verzichten. Die Aktion, die sich eine Familie aus dem baden-württembergischen St. Leon-Rot ausgedacht hat, stößt im Landkreis bereits auf viele Anhänger. Die Aktion startete am 1. November und läuft bis zum 11. November.

Auch der Volkstrauertag kann nicht in gewohnter Weise stattfinden. Die Ehrung der Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft wird auf einen ganz engen Teilnehmerkreis beschränkt, zu dem in der Regel Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Pfarrerinnen und Pfarrer gehören, darauf verständigten sich der Landrat und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

Die Ortsgemeinden werden von den Verbandsgemeinden über die beabsichtigte Vorgehensweise informiert.


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