Mannheim – Nachdem das Land seine Rechtsverordnung zum 2. November 2020 erneut geändert hat, passt auch die Stadt Mannheim ihre Allgemeinverfügung dementsprechend an.
Folgende Regelungen gelten ab Samstag, 7. November:
- Die Maskenpflicht im Freien an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich gilt nicht mehr täglich, sondern nunmehr montags bis samstags von 9 Uhr bis 21 Uhr. Zudem stellt die Stadt klar, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausschließlich für den Fußgängerverkehr gilt.
- Unverändert bleibt die Maskenpflicht in Warteschlangen und auf Wochenmärkten im gesamten Stadtgebiet bestehen.
- Unverändert bleibt das Alkoholverkaufsverbot am Wochenende ab 22 Uhr bestehen.
- Mit der vom Land angeordneten Schließung der Gastronomie entfällt die ursprünglich von der Stadt verfügten Sperrzeit.
Die neue Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 20.10.2020 und ist zunächst – wie die neue Landesverordnung – bis zum 30.11.2020 befristet. Die Regelungen der Allgemeinverfügung sind wie bisher an die 7-Tages-Inzidenz gekoppelt. Der Inzidenzwert der Stadt Mannheim steigt jedoch seit mehreren Wochen stetig an und hat den Wert von 35 bzw. 50 mittlerweile weit überschritten. Sobald der Inzidenzwert wieder sinkt oder sich dem Wert von 50 nähert, wird an dieser Stelle darüber informiert.
Die Allgemeinverfügung ist zu finden unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften. Sie tritt am Samstag, 7. November, in Kraft.