Karlsruhe – Im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl am 6. Dezember 2020 erhalten die rund 233.000 wahlberechtigten Karlsruherinnen und Karlsruher Post vom Wahlamt. In den kommenden Tagen sollten sie alle einen Umschlag mit ihrer Wahlbenachrichtigung im Briefkasten vorfinden. Personen, die bis zum 15. November keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten sich in jedem Fall ab Montag, 16. November, mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721/133-1250 in Verbindung setzen.
Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet, und die Angabe, ob dieser rollstuhlgerecht zugänglich ist sowie die Angabe zu Wahlbezirks- und Wählernummer. Außerdem ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Briefwahlunterlagen abgedruckt.
Corona-bedingt empfiehlt das Wahlamt die Briefwahl
Das Wahlamt empfiehlt den Wählerinnen und Wählern angesichts der Corona-Pandemie zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer die Teilnahme an der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können bequem von zu Hause aus online beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung einfach den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über die Internetadresse www.karlsruhe.de/wahlen aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung, für die der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindende Antrag ausgefüllt und per Post mit einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesendet werden muss.
Nicht vergessen sollten die Antragsteller bei der Beantragung die Angabe, ob Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 6. Dezember und auch für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am 20. Dezember zugesandt werden sollen.
Neuer Ort für Briefwahlbüro
Ab Montag, 16. November, ist dann auch wieder die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro möglich. Das Briefwahlbüro ist statt im Untergeschoss des Ständehauses nun in neuen Räumlichkeiten im ehemaligen Postgirogebäude am Ettlinger Tor in der Kriegsstraße 100 im Erdgeschoss rollstuhlgerecht untergebracht. Die Öffnungszeiten sind vom 16. November bis 4. Dezember täglich von 10 bis 17 Uhr und am 4. Dezember zusätzlich bis 18 Uhr.
Briefwahlunterlagen per Post erst ab 18. November
Da die Bewerbungsfrist für die OB-Wahl erst am Montag, 9. November, endet und die Stimmzettel erst dann in die Produktion gehen können, erhalten die Antragsteller ihre Briefwahlunterlagen per Post erst ab Mittwoch, 18. November.
An der Urne gibt es corona-bedingt Einschränkungen
Wählerinnen und Wähler, die trotz der derzeitigen Situation ihre Stimme an der Urne abgeben möchten, finden ihr Wahllokal auf ihrer Wahlbenachrichtigung oder über den Wahllokalfinder unter www.karlsruhe.de/wahllokal. Das Wahlamt bittet sie um Verständnis, dass die Örtlichkeit durchaus von früheren Urnengängen abweichen kann. Der Grund dafür ist der stärkere Anteil an per Brief Wählenden, der im Zuge der Corona-Pandemie erwartet wird. Für die Wahl wurden daher die Briefwahlbezirke erhöht und damit einhergehend die Urnenwahlbezirke reduziert.
Das Wahlamt weist deshalb dringend darauf hin, die Wahlbenachrichtigung genau durchzulesen im Hinblick auf das angegebene Urnen-Wahlgebäude. Hat sich dieses gegenüber früheren Wahlgängen geändert, liegt das neue Wahlgebäude dennoch gut erreichbar in der Nähe oder es wurde in ein etwas weiter entferntes Gebäude mit rollstuhlgerechtem Zugang verlegt.
Aufgrund des einzuhaltenden Abstands von 1,5 Metern in den Warteschlangen ist bei der Urnenwahl in den Schulen, Kindergärten und anderen Wahllokalen mit längeren Wartezeiten zu rechnen, je nach Örtlichkeiten auch mit Warteschlangen im Freien bei Dezemberwitterung. Dennoch wird vor Ort mit Desinfektionsspendern, Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Wahlgebäude, Plexiglaswänden für die Wahlvorstände und weiteren Hygienemaßnahmen das Wählen an der Urne mit diesen Einschränkungen möglich gemacht.
Für den Fall, dass bei der Wahl am 6. Dezember keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber die erforderliche Stimmenmehrheit erhält und deshalb eine Neuwahl erforderlich wird, gilt diese Benachrichtigung auch für den Neuwahltermin am 20. Dezember. Die Wahlberechtigten sollten die Wahlbenachrichtigung daher sorgfältig aufbewahren und am Wahltag zusammen mit ihrem Personalausweis mit ins Wahllokal nehmen.