Räuberischer Diebstahl von Mobiltelefon
Speyer (ots) – Am Freitagmittag 06.11.2020 gegen 13.00 Uhr bemerkte der Ladendetektiv eines Elektrofachmarkts in Speyer, dass ein Mann ein Mobiltelefon einsteckte und hiernach versuchte den Laden zu verlassen. Als der Detektiv den Mann hieran hindern wollte, setzte sich dieser mit Fäusten zur Wehr und versuchte sich loszureißen.
Der Täter konnte jedoch bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden, welche diesen als einen
30-jährigen Mann identifizierte, der aufgrund eines vorangegangenen Ladendiebstahls im gleichen Geschäft bereits Hausverbot hatte. Er muss sich nun wegen eines räuberischen Diebstahls, Körperverletzung und Hausfriedensbruch verantworten.
Der Ladendetektiv erlitt eine leichte Kratzwunde am Unterarm.
Verkehrsunfallflucht – Zeugen gesucht
Speyer (ots) – Am Freitag 06.11.2020 zwischen 14.45-15.30 Uhr, verursachte ein bislang unbekannter Fahrzeugführer auf dem “Media Markt”-Parkplatz in Speyer einen Unfall an einem geparkten blauen
VW Passat Kombi. Vermutlich streifte er bei einem Parkvorgang die Beifahrerseite, wodurch ein Lackschaden an den beiden Türen in geschätzter Höhe von 2.000 Euro entstand.
Da der Parkplatz zu dieser Zeit von einer Vielzahl von Kunden besucht war, erhofft sich die Polizei
einen Unfallzeugen zu finden, der Hinweise auf den Verursacher geben kann.
Hinweise nimmt die Polizei Speyer unter der Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.
Mehrere PKW-Kontrollen im Hinblick auf illegale Veränderungen am Fahrzeug
Speyer (ots) – Am Wochenende wurden erneut intensive PKW-Kontrollen im Hinblick auf illegale Veränderungen am Kraftfahrzeug durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden auch zwei
PKW-Führern die jeweilige Weiterfahrt untersagt bzw. eingeschränkt und gleichzeitig eine entsprechende Ordnungswidrigkeit eingeleitet.
Bei dem ersten Verstoß wurde eine unzulässige Rad-Reifen-Kombination und eine Veränderung an
den Distanzringen, beim zweiten Verstoß ein leuchtendes Front-Emblem Marke Eigenbau festgestellt.
Seitens der Polizei wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen am Fahrzeug in der Regel einer Überprüfung durch den TÜV/die DEKRA bedingen, insbesondere, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer z. B. durch zusätzliches Licht geblendet werden können oder das Lenk-/Brems- oder Abgasverhalten des Fahrzeugs beeinflusst werden.
Auch ist festzuhalten, dass solche Veränderungen zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen, beispielsweise durch Erlöschen des Versicherungsschutzes, führen können.