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Einführung der Gelben Tonne in Ludwigshafen schreitet voran
Ab 1. Januar 2021 werden Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Verbundmaterial, Weißblech und Aluminium in Ludwigshafen in der Gelben Tonne gesammelt. Bis Ende 2020 erfolgt dafür stadtweit die kostenlose Verteilung der Gelben Tonne, in einigen Stadtteilen wurde die Gelbe Tonne bereits ausgeliefert. Ausgenommen davon sind die Stadtteile Nord/Hemshof und Mitte, wo auch weiterhin der Gelbe Sack verwendet wird.
Die Dualen Systeme (DS) sind zuständig für das getrennte Einsammeln, den Transport, die Sortierung und die Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen in ganz Deutschland. Die DS führen die LVP-Sammlungen nicht selbst durch, sondern beauftragen andere Unternehmen damit. Seit Beginn der Verpackungsverordnung im Jahr 1992 wurde bislang kontinuierlich der WBL mit dem Einsammeln von Leichtverpackungen in Ludwigshafen beauftragt. Bei der turnusmäßigen Ausschreibung erteilten die DSD dieses Mal den Auftrag für Ludwigshafen bis einschließlich des Jahres 2023 dem privaten Wiesbadener Entsorgungsunternehmen Knettenbrech+Gurdulic beziehungsweise deren Mannheimer Dependance. Die Stadtverwaltung hat keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Unverändert führt der WBL zuverlässig die Sammlung von Altpapier, Glas, Restmüll, Biomüll, Grünschnitt und Sperrabfall durch.
Die Auftragnehmer der DS müssen kostenlos Sammelgefäße zur Verfügung stellen. Bislang hatten Kommunen keine Einflussmöglichkeit auf das Sammelsystem. Das änderte sich mit Inkrafttreten des deutschen Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019. Die Stadtverwaltung nutzte diese Möglichkeit und beschloss in der Stadtratssitzung am 9. März 2020 mehrheitlich die Einführung der Gelben Tonne anstatt des Gelben Sacks.
Die neuen Sammelbehälter werden von Knettenbrech+Gurdulic seit Anfang November aus logistischen Gründen zunächst automatisch an alle Grundstücke in den betreffenden Stadtteilen verteilt, die bereits eine Blaue Tonne für die Sammlung von Altpapier nutzen. Wo bislang keine Blauen Tonnen im Einsatz waren erhalten die Bürger eine Gelbe Tonne automatisch im Anschluss.
Für Änderungswünsche zum Beispiel Größentausch ist ausschließlich Knettenbrech+Gurdulic zuständig. Neben der E-Mailadresse lvp-lu@knettenbrech-gurdulic.de steht dazu auch die Rufnummer 0621 15041921 zur Verfügung. Auch wer bereits selbst eine Gelbe Tonne angeschafft hat, kann diese nach Angaben des Unternehmens weiter nutzen. Dazu ist ebenso die Kontaktaufnahme mit Knettenbrech+Gurdulic per E-Mail oder Telefon erforderlich, damit die schon vorhandene Tonne von dem Unternehmen in ein elektronisches System übernommen wird und für die Leerung berücksichtigt werden kann. Die Gelbe Tonne bietet viele Vorteile: Sie hält Witterungen besser stand, sodass keine Gelben Säcke mehr auf die Straße geweht werden und zu einer Gefahr für die Verkehrsteilnehmer werden können. Der umherfliegende Inhalt aufgeplatzter Säcke verschmutzt nicht mehr öffentliche Straßen und Plätze. Darüber hinaus schützt die Gelbe Tonne den Inhalt besser vor Tierfraß durch Vögel oder Ratten. Zudem erhöht sie den Arbeitsschutz von Müllwerker, da diese nicht mehr Gefahr laufen, in scharfkantige Gegenstände zu greifen.
In einer Übergangsphase können auch noch Gelbe Säcke zu einer Gelben Tonne zur Abholung bereitgestellt werden. Ab März 2021 dann ist diese Mischsammlung, Gelbe Tonne und Gelber Sack nebeneinander, nicht mehr möglich. Leichtverpackungen sind dann in den betreffenden Stadtteilen lose in der Gelben Tonne zur Abholung bereitzustellen. Die Abfuhrtermine für die LVP-Sammlungen orientieren sich an den bisherigen des WBL und bleiben unverändert. Sie stehen im kommenden Abfall- und Wertstoff-Kalender für 2021, sind in der Abfall-LU-App hinterlegt und auf www.abfallkalender.ludwigshafen.de abrufbar.
Die vorher verwendeten Gelben Säcke können bis zum Ende der Übergangsphase stadtweit verwendet werden. Gelbe Säcke sind in Zukunft nach Ablauf der Übergangsfrist nur noch in den Stadtteilen Mitte und Nord/Hemshof in Gebrauch. Mit Beginn des neuen Jahres sind zudem neue Gelbe Säcke verfügbar, die eine höhere Wandstärke aufweisen und somit reißfester sind als bisher.
Wer keine Gelbe Tonne nutzen möchte, ist trotzdem zur Abfalltrennung verpflichtet. Bürger können in diesem Fall die Leichtverpackungen kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgeben. Wichtig dabei ist, dass der Abfall in transparenten Gefäßen oder Behältern angeliefert wird. Die Müllwerker müssen sich schnell und einfach vom Inhalt überzeugen können. Befindet sich beispielsweise noch Restmüll dazwischen, kann die Sortieranlage im Recyclingunternehmen durch Verunreinigung das Recyclinggut nicht erkennen.
Auch wenn der WBL im kommenden Jahr nicht mehr für die Sammlung von LVP in Ludwigshafen zuständig ist, bleibt er weiterhin ein verlässlicher Entsorger von Altpapier, Rest-, Bio und Sperrabfall sowie Grünschnitt. Außerdem werden auf den drei Wertstoffhöfen von den Müllwerker fachkundig Wert- und Schadstoffe entgegengenommen.
Hintergrund: Duale Systeme
1992 wurde in Deutschland zunächst ein Duales System Deutschland GmbH (DSD) etabliert, das umgangssprachlich auch Der Grüne Punkt genannt wurde. Ziele waren damals eine Reduzierung der Abfallberge durch Wiederverwertung, eine Ressourcenschonung sowie die Produktverantwortung. Schließlich enthalten Abfälle wertvolle Materialien wie Aluminium oder Kunststoff. Im Lauf der Jahre kamen weitere Duale Systeme hinzu. Die Konsumgüterindustrie, die Verpackungsproduzenten und der Handel müssen laut Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) sowie Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) die Verantwortung für die Wiederverwertung beziehungsweise bedarfsgerechte Entsorgung ihrer Erzeugnisse zu übernehmen (Verursacherprinzip). Damit eben diese Inverkehrbringenden von Verkaufsverpackungen sich nicht jeder selber um deren Wiederverwertung kümmern muss, übernimmt das zentral und deutschlandweit die DS. Sie fungieren daher als eine Entlastung für Hersteller und Vertreiber bei ihrer Erfüllung der Verwertungspflichten. „Dual“ sind die Systeme, weil sie ein zweites Entsorgungssystem parallel zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Abfallbeseitigungssystem darstellt.
Für die öffentlich-rechtliche Entsorgung fallen für Bürger jährlich Gebühren an. Für die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen bezahlen Verbraucher indirekt an der Ladenkasse bereits über die Warenpreise. Somit finanziert sich die Verwertung von LVP nicht über die Abfallgebühren.
Zwar sind die DSD zuständig für das getrennte Einsammeln, den Transport, die Sortierung und die Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen in ganz Deutschland, übernehmen jedoch diese Tätigkeiten nicht selber. Vielmehr beauftragen die DSD mit dieser Aufgabe andere Entsorgungsunternehmen und die Beauftragung erfolgt dabei alle drei Jahre im Zuge einer Ausschreibung neu. Die DSD sind dabei nicht an die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts gebunden, sondern legen eigene, privatwirtschaftliche Kriterien an.
Seit dem Start des DSD im Jahr 1992 wurde bislang kontinuierlich der WBL mit dem Einsammeln von Leichtverpackungen in Ludwigshafen beauftragt, bis der private Entsorger Knettenbrech+Gurdulic für den Zeitraum von 2021 bis 2023 den Auftrag erhielt.
Mit der VHS entspannt in den Advent
Die Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen bietet am Donnerstag, 26. November 2020, von 19 bis 20 Uhr den Onlinekurs „Entspannt in den Advent“ an. Die Kursstunde lädt die Teilnehmenden zum Innehalten und Auftanken ein. Die Dozentin zeigt wohltuende Dehnübungen und Atemübungen, die die Teilnehmenden zur Ruhe führen sollen. Außerdem bietet dieser Kurs die Möglichkeit, das Online-Lernen in der eigenen Wohnung auszuprobieren. Der Onlinekurs findet per Videokonferenzsystem (Edudip) in einem geschützten virtuellen Seminarraum der vhs.cloud statt. Die Teilnehmenden erhalten mit der Anmeldung eine Anleitung, wie sie in den Kurs kommen. Die vhs.cloud ist die Lernplattform der Volkshochschulen in Deutschland, sie funktioniert komplett nach europäischem Datenschutzrecht. Benötigt wird ein PC oder Tablet, eine stabile Internetverbindung und Lautsprecher am PC, damit die Teilnehmenden die Dozentin hören können. Eine eigene Kamera kann eingesetzt werden, ist aber keine Voraussetzung. Die Teilnehmenden benötigen bequeme Kleidung und eine Matte oder einen anderen bequemen Untergrund zum Entspannen. Die Gebühr beträgt zehn Euro. Anmeldeschluss ist am Mittwoch, 25. November 2020. Die Anmeldung ist möglich unter www.vhs-lu.de im Internet oder telefonisch unter 0621 504-2238. Bei Fragen zum Onlinekurs kann man sich an Juliane Krohn unter der Telefonnummer 0621 504-2017 wenden.