Speyer – Zwei Strafanzeigen wegen E-Mail-Erpressung
Am Montag erstatteten bei der Polizei Speyer zwei Personen Strafanzeige wegen Erpressung mittels E-Mail. Beide männliche Geschädigte aus Speyer erhielten am Montag unabhängig voneinander eine gleichlautende E-Mail, in welcher der Absender vorgab, sie bei sexuellen Handlungen am Computer gefilmt zu haben. Der Absender fordert 1000 US-Dollar per Bitcoin-Überweisung von den Geschädigten, um einen Veröffentlichung der angeblich gefertigten Videos zu unterlassen. Beide Personen reagierten nicht auf die E-Mail und erstatteten Anzeige bei der Polizei. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang, niemals auf solche oder ähnlich lautenden E-Mails einzugehen. Es handelt sich dabei um eine Masche, bei welcher die Täter ihre Opfer verunsichern und unter Druck setzen wollen, um diese zu Geldzahlungen zu veranlassen. Ignorieren sie solche Mails und erstatten sie Anzeige bei der Polizei.
Speyer – Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in der Auestraße
23.11.2020, 11:15 – 13:00 Uhr
Am Montag führte die Polizei Speyer im Zeitraum 11:15 – 13:00 Uhr Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in der Auestraße durch. An der Kontrollörtlichkeit ist aufgrund einer Baustelle die Geschwindigkeit derzeit auf 30 km/h begrenzt. In dem Baustellenbereich konnten insgesamt 13 Fahrzeuge gemessen werden, die sich nicht an diese Geschwindigkeitsvorgabe hielten. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug hierbei 50 km/h.
Zusätzlich zu den Geschwindigkeitsverwarnungen stellte die Polizei vier Mängelberichte an Verkehrsteilnehmer wegen Beleuchtungsmängeln und nicht mitgeführtem Warndreieck und Führerschein aus.
Eine Anzeige wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis wurde gegen einen 36-jähriger Audi-Fahrer aus Speyer erstattet. An seinem Fahrzeug waren Distanzringe montiert, ohne dass diesbezüglich eine Abnahme erfolgte. Durch die eigenmächtige technische Veränderung wurde Lenk-, Fahr-, Bremsverhalten des Fahrzeugs nachträglich verändert, was zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. Dem Fahrer wurde deshalb die Weiterfahrt nur noch zur Vorführung des Fahrzeugs bei einem Sachverständigen gestattet.