Rheinland-Pfalz: Land ergreift weitere Maßnahmen

Mainz – „Der Corona-Winter stellt uns auf eine harte Probe. Auch wenn wir den Anstieg der Neuinfektionen mit den Novembermaßnahmen abbremsen konnten, ist uns allen klar, dass wir die Trendwende noch nicht geschafft haben. Sehr schwerwiegend ist auch, dass die Zahl der tödlichen Krankheitsverläufe steigt. Wir müssen den Teil-Lockdown verlängern. Genauso wie unsere Bürger und Bürgerinnen habe ich mir das anders gewünscht. Uns ist es bislang gelungen, viele Kontakte zu reduzieren. Es reicht aber noch nicht aus. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen notwendig. Um eine Überlastung unserer Gesundheitssysteme abzuwenden, müssen wir wieder eine Inzidenz im Regelfall von maximal 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichen“, so die Ministerpräsidentin.

„Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels erforderlich sein werden. Wir werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen. Die Bundesregierung hat dafür die Zusage gemacht, die Hilfen auf Basis der Novemberhilfe im Dezember zu verlängern“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, bei reduzierter Personenzahl in den größeren Geschäften über 800m². Über den Dezember hinaus werden die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen erweitert.“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte mit der Bundeskanzlerin.

Sie dankte der Bevölkerung und den vielen Betroffenen in den verschiedenen Wirtschafts- und Geschäftsbereichen für ihr besonnenes Verhalten und das solidarische Mittragen der notwendigen Maßnahmen. „Wir wissen, dass wir ihnen in jeder Hinsicht viel abverlangen. Wir können die Pandemie nicht ungeschehen machen, aber wir können gemeinsam das Schlimmste verhindern“, so die Ministerpräsidentin.

Rheinland-Pfalz liege bei den Neuinfektionen zwar weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt, aber auch hier seien die Zahlen weiterhin deutlich zu hoch, deswegen werde die Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen.

Schutz der vulnerablen Gruppen

„Wir beobachten, dass noch immer zu viele Infektionen in Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden. Dort breiten sich die Infektionen dann schnell und mit schlimmen Folgen aus.

  • Wir werden die Besucherzahl begrenzen: nur noch eine Person bzw. maximal 2 Personen aus einem Hausstand pro Tag zulassen.
  • Besucher müssen zum Schutz ihrer Angehörigen eine FFP2-Maske tragen
  • Alle Mitarbeiter in Pflegeheimen werden wöchentlich getestet (auch die Mitarbeiter, die nicht in der Pflege tätig sind wie Hauswirtschaft, Verwaltung, Technik etc.)
  • In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, werden die Mitarbeiter zwei Mal pro Woche getestet“

Klare Regelungen für Krankenhäuser

„Die Zahl der Corona-Erkrankten in unseren Krankenhäusern steigt weiter an. Das ist für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen eine große Herausforderung. Gleichzeitig beobachten wir, dass es in Krankenhäusern zu Ansteckungen kommt. Das müssen wir verhindern. Deswegen werde ich die Geschäftsführungen der Krankenhäuser zu Gesprächen einladen. Mein Ziel ist, Strategien zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. An erster Stelle steht dabei die Gesundheit der Patienten und der Mitarbeiter“, so die Ministerpräsidentin.

Gemeinsam mit den Kommunen weitere Steuerungsmaßnahmen entwickeln

„Wie in ganz Deutschland so haben wir auch in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen. Wir werden daher gemeinsam mit den Kommunen weitere Steuerungsmaßnahmen entwickeln, um in den regionalen besonderen Hotspots zügig und deutlich die Zahlen der Neuerkrankungen zu senken. Wie die Zusammenarbeit dazu weiterentwickelt werden kann, werden wir noch in dieser Woche mit den Kommunen besprechen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Information im Ältestenrat

„Wir brauchen nicht nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf allen staatlichen Ebenen, sondern auch zwischen Regierung und Parlament. Ich werde deshalb gerne morgen in einer Sitzung mit dem Ältestenrat über die Ergebnisse der MPK informieren“, kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer an.

Bundesweit weitergehende Kontaktbeschränkungen

Ihr sei es besonders wichtig, dass Bund und Länder sich auf nachvollziehbare, einheitliche Regelungen verständigen konnten und die Menschen nun eine Planungsperspektive für den Dezember und die Wintermonate haben. Das sei die Voraussetzung für eine weiterhin hohe Akzeptanz und die Einhaltung der Maßnahmen. Sie appellierte gleichzeitig an die Menschen, die Zuversicht nicht aufzugeben. „Wir wussten immer: das ist ein Marathon und kein Sprint. Erste Etappenziele haben wir erreicht. Wir dürfen vor der Zielgeraden nicht aufgeben. Wieder normalere Zeiten sind in greifbarer Nähe mit dem hoffentlich bald zur Verfügung stehenden Impfstoff. Auch der gezielte Einsatz von Antigen-Schnelltests bringt uns voran.

„Gerade in dieser Phase der Pandemie kommt es darauf an, dass die Kontakte im privaten Bereich noch einmal deutlich reduziert werden. Zusammenkünfte sollen ab dem 1. Dezember 2020 über die Wintermonate auf maximal fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten beschränkt werden. Deren Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit“, so die Ministerpräsidentin.

Weihnachten und Silvester im kleinen Kreis möglich – Schützen Sie Ihre Liebsten

„Für den familiären und auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es wichtig, dass wir an Weihnachten Familie und Freunde zumindest im kleinen Kreis treffen können. Das haben wir bedacht und lassen dafür Ausnahmen zu. Für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis längstens 01. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Deren Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Wir bitten um Einsicht und Vernunft der Menschen. In ganz Deutschland sollen, wie in Rheinland-Pfalz, die Ferien schon ab dem 19. Dezember beginnen. Die Tage vor Weihnachten sollten diejenigen, die zu Verwandtenbesuchen aufbrechen, nutzen, um sich in eine Art freiwillige Quarantäne zu begeben“, so die Ministerpräsidentin.

„Auch die Silvesterfeier soll im kleinen Kreis möglich sein. Große Menschenansammlungen zum Silvesterfeuerwerk sind allerdings nicht erlaubt, sie könnten schnell zum Superspreading-Event werden. Auch daher werden öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, generell auf Silvesterfeuerwerke zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.“

Weihnachtsferien

„Es gilt der Grundsatz: #wirbleibenzuhause. Verbunden damit ist auch eine Bitte an die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zu prüfen, ob großzügige Homeoffice-Regelungen möglich sind,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Schulen

„Schulen sind zum Glück keine Infektionsherde. Wir wollen möglichst lange am Unterricht vor Ort festhalten und haben gleichzeitig den Infektions- und Gesundheitsschutz im Blick. In Rheinland-Pfalz bleiben wir deshalb im Einklang mit den heutigen Beschlüssen bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den weiterführenden Schulen. In besonderen Infektionshotspots oberhalb einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche werden in Rheinland-Pfalz darüber hinaus ab der kommenden Woche mit der Schulfamilie weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangstufe 8 (außer Abschlussklassen) schulspezifisch besprochen werden, um die Umsetzung der AHA+L Regeln noch besser gewährleisten.

Novemberhilfen werden im Dezember verlängert

Die Ministerpräsidentin dankte der Bundesregierung für ihre Zusage, die Novemberhilfen für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Einrichtungen für den Dezember zu verlängern. Schausteller und Marktkaufleute seien ausdrücklich eingeschlossen. „Die finanzielle Unterstützung ist essentiell für Unternehmen und Beschäftigte und die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen.“ Die Novemberhilfe werde in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst. Der Bund habe zugesagt, die beihilferechtlichen Fragen unverzüglich zu klären. Ebenso müsste die Antragstellung und die Auszahlung der Novemberhilfe zügig beginnen.

„Für Wirtschaftsbereiche, die in den kommenden Momenten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern. Dies betrifft insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen und die Reisebranche“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Dafür habe sie sich besonders stark gemacht.