Göppingen (ots) – Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in anderer Strafsache wurde durch die Polizei ein Mobiltelefon sichergestellt, bei dessen Auswertung die Beamten auf eine Chatgruppe stießen, in der offensichtlich auch Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen geteilt wurden. Die Chatgruppe bestand aus insgesamt 17 Beamten der Bereitschaftspolizei Bruchsal des Polizeipräsidiums Einsatz.
Nach bisherigem Stand postete ein Beamter insgesamt 3 Bilder mit nationalsozialistischem Hintergrund. Gegen ihn wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden eingeleitet. Dieses wurde in der Folge jedoch eingestellt, da es laut Begründung der Staatsanwaltschaft an einem öffentlichen Verwenden oder einem Verbreiten der Dateien fehlte.
Ein weiterer Beamter veröffentlichte nach derzeitigem Stand in dieser Gruppe 3 Bilder mit vermeintlich rassistischem Hintergrund. In seinem Fall leitete die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren ein. Die weiteren 15 Polizeibeamten der Chatgruppe hatten nach jetzigem Kenntnisstand diese Bilder
kritik- und kommentarlos hingenommen.
Gegen alle 17 beteiligten Beamten wurden unmittelbar nach Kenntnisnahme des Vorfalls Disziplinarverfahren eingeleitet. 10 der beteiligten Beamten sind aktuell Angehörige des Polizeipräsidiums Einsatz. Die übrigen 7 Beamten sind mittlerweile bei den Polizeipräsidien Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim.
Handlungen und Gedankengut, welche den obersten Grundwerten unserer Demokratie widersprechen, sind bei der Polizei fehl am Platz und werden keinesfalls geduldet.
Unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung durch die Staatsanwaltschaft werden alle Möglichkeiten des Disziplinar- und Dienstrechts durch die Dienststellen ausgeschöpft und ein Fehlverhalten konsequent geahndet.