Mannheim – Die Stadt hat zwei Versammlungen der sogenannten „Querdenker“, die in Mannheim für den kommenden Samstag, 5. Dezember 2020, angemeldet worden waren, heute verboten.
Ursprünglich war eine der beiden Versammlung bereits unter strengen Auflagen bestätigt worden. So wurde ein Aufzug durch die Innenstadt untersagt, die Teilnehmerzahl auf 200 begrenzt, die grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer adäquaten Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet und ein geeigneter Kundgebungsort gefordert, an dem die notwendigen Mindestabstände eingehalten werden können.
Ebenso wurde dem Verantwortlichen aufgegeben, im Vorfeld deutlich auf die Geltung der Teilnehmerbeschränkung zu verweisen, damit es zu keinen verdichteten Personenansammlungen im Stadtgebiet kommt.
Mit den Auflagen hat die Versammlungsbehörde versucht, das grundrechtlich geschützte Interesse der Versammlungsfreiheit einerseits und die Gemeinwohlbelange andererseits in einen – unter den aktuellen Pandemiebedingungen – angemessenen, schonenden Ausgleich zu bringen.
Nachdem sich nun aber zeigte, dass der Anmelder bewusst die Auflagen ignoriert hat und beispielsweise auf seiner Homepage nicht auf eine Teilnehmerbeschränkung hinwies, sondern vielmehr alle Teilnehmer explizit eingeladen hat, wurde von der Versammlungsbehörde ein Verbot erlassen.
Sollte die Versammlung dennoch stattfinden, begeht der Versammlungsleiter eine Straftat. Teilnehmende müssen mit Bußgeldern rechnen.
Nachtrag 04.12.2020: Verwaltungsgericht Karlsruhe
VG Karlsruhe: „Querdenken“- Demonstrationen am 05.12.2020 in Mannheim dürfen nicht stattfinden