Frankenthal: Ab Dienstag, 08. Dezember 2020, Ausgangssperre und Maskenpflicht in der Innenstadt


Frankenthal – Die Stadtverwaltung Frankenthal erlässt in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden und den Städten Speyer, Ludwigshafen und dem Rhein-Pfalz-Kreis eine neue Allgemeinverfügung. Hintergrund ist die konstant hohe Anzahl an Neuinfektionen – Stand 7. Dezember liegt Frankenthal bei einem Inzidenzwert von 254.

„Inzwischen hat uns das Gesundheitsamt mitgeteilt, dass sich das Infektionsgeschehen in Frankenthal diffus darstellt und es in allen Altersstrukturen Erkrankungen gibt. Es sind nicht mehr allein die Fälle in den Altenheimen, die zu diesem hohen Wert führen. Aus diesem Grund müssen wir nun notgedrungen mit der Ausgangssperre und der Maskenpflicht reagieren“, so Oberbürgermeister Martin Hebich. Anders als in den letzten Wochen ist das Infektionsgeschehen nicht mehr alleine auf die sogenannten Hotspots in Pflege- und Seniorenheimen zurückzuführen.

Die neuen, in der Region einheitlichen Regelungen betreffen insbesondere eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, eine Ausweitung der Maskenpflicht und Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen. Die Allgemeinverfügung ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und tritt am Dienstag, 8. Dezember, in Kraft. Sie ist zunächst bis zum 20. Dezember gültig.

Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr

Ab Dienstag, 8. Dezember, ist in Frankenthal das Verlassen der eigenen Wohnung zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens grundsätzlich untersagt. Damit gilt die nächtliche Ausgangssperre erstmals in der Nacht von Montag auf Dienstag, ab 0 Uhr.
Auch Personen, die nicht in Frankenthal wohnen, dürfen sich in diesem Zeitraum nicht im Stadtgebiet aufhalten. Davon ausgenommen sind: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich. Triftige Gründe der Nichteinhaltung der Ausgangssperre sind außerdem die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).

Einschränkung der Öffnungszeiten

Alle Verkaufsstätten – Supermärkte, Kiosks, Tankstellen-Shops, Einzelhandel und ähnliche Betriebe – dürfen nur noch zwischen 5 und 21 Uhr öffnen. Dies gilt auch für den Abhol-, Liefer-, Bringdienst und Ab-Hof-Verkauf gastronomischer Betriebe.

Tankstellen dürfen auch nachts Kraftstoff und weitere für den Verkehr nötige Betriebsmittel verkaufen.

Verschärfung der Kontaktbeschränkungen und Alkoholkonsumverbot

Ab Dienstag ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine oder mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Anders als in der aktuellen Landesverordnung werden Kinder hier eingerechnet. Auch für den privaten Bereich wird die Beschränkung der sozialen Kontakte auf ein Minimum empfohlen.

Hinzu kommt ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit.

Ausweitung der Maskenpflicht

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ab Dienstag, 8. Dezember, in der gesamten Frankenthaler Innenstadt Pflicht. Diese Regelung betrifft die gesamte Fußgängerzone sowie die Bahnhofstraße, die Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und die Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Ausdrücklich nicht zulässig sind Gesichtsvisiere. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist.

Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen

In den Alten- und Pflegeheimen in Frankenthal dürfen Bewohner täglich nur noch einen Besucher für die Dauer von einer Stunde empfangen. Eine Ausnahme ist nur in Härtefällen möglich, zum Beispiel bei Bewohnern, die im Sterben liegen.
Darüber hinaus müssen Besucher eine zertifizierte FFP2-Maske tragen.

Alle weiteren Regeln der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz behalten ihre Gültigkeit.

WEITERE INFORMATIONEN

Informationen im Internet

Aktuelle Informationen zur Einstufung, den Fallzahlen und Maßnahmen sind auf www.corona-frankenthal.de zu finden. Unter https://corona-frankenthal.de/informieren ist auch die Liste der niedergelassenen Frankenthaler Ärzte zu finden, bei denen mach sich auf das Coronavirus testen lassen kann.

Die Stadtverwaltung informiert außerdem auf ihren Social Media Kanälen über die aktuelle Entwicklung: www.facebook.com/stadt.frankenthal.pfalz, www.instagram.com/stadtfrankenthal, www.twitter.com/stadt_ft

Die Landesregierung informiert über den Warn- und Aktionsplan und aktuelle Fallzahlen in Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp


Wichtige Telefon-Nummern:
24-h-Hotline des Landes bei Verdacht einer Infektion:
0800 99 00 400

Patientenservice bei medizinischen Fragen:
116 117

Corona-Info-Hotline für Rheinland-Pfalz:
0800 575 81 00

Corona-Krisentelefon Frankenthal bei psychischen Krisen:
06233 3167 17 (Mo.-Fr. 8 bis 17 Uhr)