Ladenburg: Neue Allgemeinverfügung für die Stadt Ladenburg ab 08. Dezember 2020

Ladenburg – Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen müssen nach einer Vorgabe des Landes Baden-Württemberg weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus ergriffen werden. Aufgrund der hohen Fallzahlen hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises für alle seinen kreisangehörigen Kommunen eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die punktuell auch an lokale Bedingungen vor Ort angepasst wurde.

Die Allgemeinverfügung für die Stadt Ladenburg tritt am 8. Dezember 2020 in Kraft und gilt vorbehaltlich anderweitiger Aufhebungen bis zum 31. Januar 2021. Neben den bereits gültigen Maßnahmen wie das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Masken an Markttagen im Bereich des Marktplatzes, des Neckartorplatzes und des Bahnhofsgeländes sowie in öffentlichen Gebäuden enthält die Allgemeinverfügung weitere Einschränkungen. Aufgrund zahlreicher Verstöße gegen die Abstandsregeln sowie die Missachtung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes wird der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ganztägig untersagt:

  • Im Bereich des Neckartorplatzes einschließlich der benachbarten Grünflächen.
  • Im gesamten Bereich um den Wasserturm ab der Neckarstraße, öffentliche Toilettenanlage, Festwiese mit allen Wegen und Sitzmöglichkeiten bis zum Bury-Denkmal inklusive der Wege
  • Grünanlage „Benzpark“ zwischen dem Carl-Benz-Haus und der Carl-Benz-Garage bis zum Weg „Am Neckardamm“ inklusive der Wege.

Die Allgemeinverfügung kann hier abgerufen werden:
https://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/get/documents_E-1336259260/rhein-neckar-kreis/Daten/Bekanntmachungen/Allgemeinverf%C3%BCgungen/Allgemeinverf%C3%BCgung_Ladenburg.pdf


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