Bad Dürkheim – Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Austrittsabkommen endet zum 31. Dezember 2020. Somit endet auch die Übergangsphase, in welcher britische Staatsangehörige so weiter behandelt werden, wie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates.
Für die Zeit nach Ende des Übergangszeitraums ab dem 1. Januar 2021 sieht das Austrittsabkommen einen weitgehenden Bestandsschutz für bislang freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige vor, damit diese weiterhin in Deutschland leben und arbeiten können.
Dieser aufenthaltsrechtliche Status wird Kraft Gesetz erworben, den Betroffenen wird von Amts wegen ein „Aufenthaltsdokument-GB“ ausgestellt. Ein Antrag ist hierzu nicht notwendig.
Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die noch nicht im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Bad Dürkheim gemeldet sind, haben ihren Aufenthalt innerhalb von sechs Monaten, also bis zum 30.06.2021, beim Amt für Migration und Integration anzuzeigen, um ein Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen ableiten zu können. Die Anzeige kann schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen.
Für alle ab dem 01.01.2021 neu eingereisten britischen Staatsangehörigen gelten die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes.
Ein Ratgeber für Briten zum Leben in Deutschland findet sich auf diesen Seiten der Britischen Botschaft:
https://www.gov.uk/guidance/living-in-germany
Für weitergehende Informationen im Zusammenhang mit dem Brexit, verweist das Amt für Migration und Integration auf die FAQs des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/brexit-info-en
Bei Fragen können sich Betroffene per Email (ami@kreis-bad-duerkheim.de) oder telefonisch (06322) 961-3106 an das Amt für Migration und Integration der Kreisverwaltung Bad Dürkheim wenden.