Neustadt an der Weinstraße – Die Stadt Neustadt an der Weinstraße plant eine allgemeine Maskenpflicht für ihre Fußgängerzone. Diese soll zunächst zwischen dem 12. und 20. Dezember 2020 von montags bis samstags, 10 bis 18 Uhr, gelten. Das hat heute der Verwaltungsstab der Stadt unter der Leitung von Oberbürgermeister Marc Weigel beschlossen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll am Freitag erlassen werden.
Hintergrund sind die allgemein steigenden Corona-Infektionszahlen. Die Beobachtungen der Stadtverwaltung haben ergeben, dass gerade in der Vorweihnachtszeit ein hohes Besucheraufkommen in der Fußgängerzone herrscht. Dies erschwert die Einhaltung des bestehenden Abstandsgebots.
Zudem hat sich die Situation im Neustadter Marienhaus-Klinikum Hetzelstift zugespitzt. Wegen der steigenden Zahl von Patienten mit Corona-Infektionen kommt das Krankenhaus an seine Belastungsgrenze und muss planbare Eingriffe verschieben. Auch dies veranlasst die Stadtverwaltung, die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung zu intensivieren.
Die Verpflichtung, auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soll im Bereich folgender öffentlicher Straße und Plätze gelten: Badstubengasse, Friedrichstraße (zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Landauer Straße), Hauptstraße, Kartoffelmarkt, Kellereistraße, Laustergasse (zwischen Kellereistraße und Klemmhof), Klemmhof, Marktplatz, Marktstraße, Marstall, Metzgergasse, Landschreibereistraße (zwischen Landschreibereistraße 8 und Schwanengasse), Rathausstraße (zwischen Manfred-Vetter-Straße und Marktplatz), Schwanengasse und Turmstraße (zwischen Marktplatz und Zwerchgasse).