Roller-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
Speyer (ots) – 14.12.2020, 17:30 Uhr – Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis leitete die Polizei am Montagabend gegen einen 16-jährigen Verkehrsteilnehmer aus Speyer ein. Dieser konnte mit seinem Roller in der Paul-Linke-Straße festgestellt und kontrolliert werden.
Im Rahmen der Kontrolle legte der 16-jährige lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vor, obwohl das Fahrzeug circa 60 km/h schnell fährt und er somit eine Fahrerlaubnis bräuchte. Der Roller wurde im Anschluss sichergestellt.
Fahrradkontrollen in der Bahnhofstraße
Speyer (ots) – 14.12.2020, 19:30-20:00 Uhr – Am Montagabend 14.12.2020 führte die Polizei im Zeitraum 19:30-20:00 Uhr Fahrradkontrollen im Bereich des Hauptbahnhofes in Speyer durch. Hierbei konnten lediglich drei Fahrradfahrer festgestellt werden, die den Fahrradweg in der nicht vorgeschriebenen Fahrtrichtung befuhren.
Alle drei Radfahrer wurden daraufhin verwarnt. Darüber hinaus wurden noch verkehrserzieherische Gespräche geführt.
Versuchter Einbruch in Sanitätshaus
Speyer (ots) – 11.12.2020 und 14.12.2020 – Unbekannte Täter versuchten im oben genannten Zeitraum in ein Sanitätshaus in der Roßmarktstraße einzubrechen, indem sie die Schiebetür zu dem Geschäft aufhebeln wollten. Vor Ort konnte der noch im Türrahmen steckende Schraubendreher fest- und sichergestellt werden.
Die Polizei sucht Zeugen, denen zwischen dem 11.12.-14.12.2020 Personen im Bereich der Roßmarktstraße aufgefallen sind, die im Zusammenhang mit dem Einbruchsversuch stehen könnten. Hinweise nimmt die Polizei Speyer unter der Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.
Betrunkener mit 1,95 Promille unterwegs
Speyer (ots) – Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte bei einem 22-jährigen Pkw-Lenker in der Wormser Landstraße starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein durchgeführter Alkoholschnelltest ergab einen Wert von 1,95 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Da der Kontrollierte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde zudem eine Sicherheitsleistung erhoben. Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.