Neustadt an der Weinstraße – Aktuelle Öffnungszeiten vor den Feiertagen, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie in der ersten Woche danach.
Vor Weihnachten und in der ersten Woche des neuen Jahres befindet sich die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße in einem eingeschränkten Regelbetrieb. Zwischen den Jahren ist die Verwaltung, bis auf erforderliche Notbetriebe, beispielsweise beim Standesamt, geschlossen. Hierbei folgt die Stadtverwaltung dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020, die dazu aufgefordert haben, bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umzusetzen und während des Lockdowns den Geschäftsbetrieb möglichst weit zu reduzieren.
„Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße ist auch während des aktuellen Lockdowns und zwischen den Jahren für die Bürgerinnen und Bürger zumindest eingeschränkt erreichbar“, so Oberbürgermeister Marc Weigel. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere in allen für die Infrastruktur kritischen Bereichen und überall, wo es um den Umgang mit der Corona-Pandemie geht, im Dienst oder in Einsatzbereitschaft“, betonte er.
Die Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Neustadt sind ab Montag, 27. Dezember 2020, bis Montag, 04. Januar 2021, für den Besucherverkehr geschlossen. Eine Erreichbarkeit der Verwaltung wird in den einzelnen Abteilungen vor Weihnachten und im neuen Jahr mit Bereitschaftsdiensten sichergestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch oder per Mail erreichbar.
Beratungen im Bauberatungszentrum sind vor Weihnachten und im neuen Jahr bis zum 08. Januar per Telefon oder Mail möglich. Das Bauberatungszentrum ist für den Besucherverkehr geschlossen.
Der Fachbereich Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste ist vor Weihnachten und im neuen Jahr eingeschränkt erreichbar. Termine für das Bürgerbüro, die Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und Ausländerbehörde können weiterhin über das Terminbuchungssystem unter https://www.neustadt.eu/termin erfolgen.
Das Standesamt hat einen Notdienst für die Beurkundung von Sterbefällen eingerichtet und ist vom 28. bis 30. Dezember von 8:30 bis 12:00 Uhr erreichbar. Vor Weihnachten ist das Standesamt von Montag, 21. Dezember, bis zum 23. Dezember von 8:30 bis 12:00 Uhr telefonisch oder per Mail erreichbar. In der Woche vom 4. Januar bis 6. Januar sowie am 8. Januar, ebenfalls von 8:30 bis 12:00 Uhr und am 7. Januar von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Die Friedhofsabteilung arbeitet zwischen den Jahren regulär und führt auch Beisetzungen durch.
Der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales richtet zwischen den Jahren einen Notdienst ein. In begründeten Fällen ist hierbei und unter besonderen Hygienemaßnahmen ein persönlicher Termin möglich.
Die Stadtbücherei ist während des Lockdowns für Publikumsverkehr geschlossen. Die Leihfrist für alle entliehenen Medien mit Rückgabedatum zwischen dem 28. und 30. Dezember wurde pauschal bis 27. Januar verlängert. Die Rückgabebox im Klemmhof ist während der Schließzeit nicht zugänglich. Die Onleihe steht weiterhin rund um die Uhr zur Verfügung. Für Neukunden wird ein kostenloser Probezugang angeboten.
Auch die VHS ist aufgrund der derzeitigen Corona-Verordnungen geschlossen.
Die Kulturabteilung ist ab dem 04. Januar telefonisch und per Mail wieder erreichbar.
Das Neustadter Stadtarchiv und das Stadtmuseum bleiben ab sofort bis voraussichtlich 10. Januar 2021 für Besucher geschlossen.
Der Wertstoffhof ist bis zum 23. Dezember 2020 erreichbar. Terminbuchungen können wie gewohnt über das erminbuchungssystem unter https://www.neustadt.eu/wertstoffhof erfolgen. Grünschnitt kann ohne Terminbuchung angeliefert werden. Vom 24. Dezember bis zum 03. Januar ist der Wertstoffhof geschlossen. Ab 04.01.2021 können wieder Termine gebucht werden.
Das Kundencenter der Stadtwerke ist geschlossen. Kunden werden dazu gebeten, insbesondere Serviceangebote online zu erledigen.
Der Kundencenter ist unter der bekannten Servicenummer (06321) 402-271 oder per Mail an kundenservice@swneustadt.de möglich erreichbar.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) ist ab dem 28. Dezember 2020 geschlossen. Bei wichtigen Fragen bezüglich des NW-Gutscheins, können sich Bürgerinnen und Bürger an Herrn Jakobi wenden (stefan.jakobi@neustadt.eu).
Aufgrund der Einschränkungen kann es zu Wartezeiten kommen. Die Stadtverwaltung Neustadt bittet dies zu entschuldigen.