Neustadt an der Weinstraße – Zu ihrem zweiten Einsatz auf der Autobahn 65 rücke die Feuerwehr am Sonntag, 20.12.2010, kurz vor 20:30 Uhr aus.
Zwischen der Anschlussstelle Neustadt-Nord und Neustadt-Süd in Fahrtrichtung Karlsruhe hatte sich ein Verkehrsunfall ereignet. Aus noch unklarer Ursache kam eine Nissan Pixo Fahrerin von der Fahrbahn ab und prallte in die Leitplanke am Pannenstreifen. Ein nachfolgender PKW-Fahrer sicherte die Unfallstelle ab, setzte die Rettungskette in Gang und kümmerte sich um die Fahrerin, welche nicht eingeklemmt war. Sie kam nach der Erstversorgung, durch den Notarzt, zur weiteren Abklärung in ein Krankenhaus.
Zusammen mit der Autobahnpolizei sicherte die Feuerwehr die Unfallstelle gegen den fließenden Verkehr ab. Aufgrund der Räumung der umherliegenden Fahrzeugteile musste die Autobahn kurzzeitig komplett gesperrt werden. Danach konnte die Unfallstelle einspurig passiert werden. An dem verunfallten Nissan kappte die Feuerwehr die elektronische Bordversorgung und streute ausgelaufene Betriebsstoffe ab. Bis zur Bergung des Unfallfahrzeuges blieb die Feuerwehr zur Absicherung vor Ort. An dem Nissan entstand Totalschaden. Die Kräfte aus Lachen-Speyerdorf, welche bei dem Einsatzstichwort mitalarmiert werden, brauchten nicht einzugreifen und konnten wieder einrücken.
Im Einsatz waren die Feuerwehr mit vier Einsatzfahrzeugen und 20 Einsatzkräfte, die Autobahnpolizei, der Rettungsdienst und die Abteilung Gesundheit (Leitender Notarzt, Organisatorischer Leiter).
Information der Polizei:
Gegen 21 Uhr ereignete sich im Bereich der Anschlussstelle Neustadt-Nord (Fahrtrichtung Karlsruhe) ein Verkehrsunfall, bei dem eine 20 Jahre alte Autofahrerin einen vorausfahrenden PKW überholen wollte und dabei nicht auf den fließenden Verkehr auf dem linken Fahrstreifen achtete. Hierbei kollidierte sie mit dem Fahrzeug eines 19-Jährigen und musste verletzt in ein Krankenhaus gebracht werden. An ihrem Fahrzeug entstand Totalschaden. Wegen Aufräumarbeiten musste die A65 halbseitig gesperrt werden. Es kam dabei zu leichten Verkehrsbehinderungen.