Neustadt: Trotz Verkaufsverbot – SGD Süd kontrolliert die Lagerung der Silvesterknaller

Neustadt an der Weinstraße – Aufgrund der Corona-Pandemie wurde für dieses Jahr ein Verkaufsverbot von pyro-technischen Gegenständen für das Silvesterfeuerwerk erlassen. Allerdings wurden seit Anfang Dezember 2020 schon viele Verkaufsstellen beliefert und die Lager sind gefüllt.

Eine Rückabwicklung bereits gelieferter Ware durch die Lieferanten kann sich bis Mitte Januar hinziehen. Dies ist normalerweise auch der Zeitpunkt, in dem nicht ver-kaufte Ware in den vergangenen Jahren abgeholt wurde.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hatte schon bisher im Rahmen ihrer routinemäßigen Kontrollen die Lagerung im Vorfeld des Verkaufs kon-trolliert. So sind auch aktuell die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Ge-werbeaufsicht der SGD Süd unterwegs, um die vorschriftsmäßige Lagerung der pyrotechnischen Gegenstände, die bereits angeliefert wurden, zu prüfen.

SGD Süd-Präsident Hannes Kopf betont: „Oberstes Ziel ist die Sicherheit. Trotz Ver-kaufsverbot muss das Schutzniveau bei der Lagerung auch in diesem Jahr sichergestellt werden.“


News aus Neustadt an der Weinstraße - aufs Bild klicken
News aus Neustadt an der Weinstraße – aufs Bild klicken