Heidelberg – Am Universitätsklinikum Heidelberg werden ab dem 23. Dezember 2020 die Besuchs- und Begleitregelungen von Patienten geändert. Ab dann können Patienten nur noch in Ausnahmefällen besucht bzw. begleitet werden. Die aktuelle Lage in der Corona-Pandemie erfordert diese Anpassungen zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern.
Bislang war ab dem sechsten Tag des stationären Aufenthalts pro Patient und Tag ein Besucher zugelassen. Dies ist ab dem 23. Dezember nicht mehr möglich.
Besuche oder Begleitungen sind nur noch in folgenden Ausnahmen möglich:
- Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
- Angehörige von Palliativpatienten (1 Person pro Tag)
- Begleitperson, die die Schwangere unter der Geburt begleitet
- Begleitperson eines Patienten, der in der Notaufnahme eingeliefert wird
- Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
- vom UKHD zertifizierte Dolmetscher zur Verdolmetschung von erforderlichen Patient-Arzt/Pflegegesprächen
- Aus dringenden medizinischen Gründen – dies muss der Angehörige/Besucher vorab telefonisch mit dem Stationsteam klären.
In der Kinderklinik gilt:
- Besuche in der Kinderklinik sind nicht mehr erlaubt. Ausnahmeregelungen werden in sehr streng reglementierten Einzelfällen schriftlich von den Stationsoberärzten erteilt.
Mitaufgenommene Begleitpersonen sind weiterhin möglich, Väter und Mütter können sich nach jeweils sechs Tagen abwechseln. Es darf immer nur ein Elternteil anwesend sein. - Besuchern ist der Zutritt nur mit einer FFP2-Maske erlaubt. Diese wird bei Bedarf am Eingang der Klinik ausgehändigt. Textile Masken sind nicht zulässig. Vor Betreten der Klinik und des Patientenzimmers sowie bei Verlassen des Patientenzimmers und der Klinik sollen in jedem Fall die Hände desinfiziert werden.
In allen Kliniken gilt, dass Kinder unter 16 Jahren als Besucher und Begleitperson nicht erlaubt sind.
Personen mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen.