Unter Betäubungsmitteleinfluss während Ausgangssperre mit Pkw unterwegs
Speyer (ots) – Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre leitete die Polizei am Montag 21.12.2020 um 23.10 Uhr gegen einen 59-jährigen Mann aus Ludwigshafen ein. Im Rahmen einer Standkontrolle zur Überwachung der Allgemeinverfügung der Stadt Speyer in der Landauer Straße sollte kurz nach
23 Uhr ein aus der Innenstadt kommender Mercedes in der Landauerstraße kontrolliert werden.
Dieser war mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs und hatte zudem das Rotlicht im Bereich der Einmündung zur Paul-Egell-Straße missachtete.
Beim Erblicken der Polizeibeamten bremste der Fahrer sein Fahrzeug bis zum Stillstand ab und würgte dann den Motor ab. Bei der anschließenden Kontrolle konnten dann drogentypische Auffallerscheinungen bei ihm wahrgenommen werden. Der 59-Jährige gab an Methadon-Patient zu sein und musste deshalb eine Blutprobe abgeben.
Sein Führerschein und seine Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Im Hinblick auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis erging eine Mitteilung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Da der 59-Jährige zudem ohne triftigen Grund mit seinem Fahrzeug nach 21 Uhr in Speyer unterwegs war, muss er sich nun auch wegen eines Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer verantworten.
Erneute Betrugsanrufe
Speyer (ots) – Am zurückliegenden Donnerstag 17.12.2020 und Freitag 18.12.2020 kam es erneut zu zwei betrügerischen Anrufen bei Privatpersonen in Speyer. Eine 44-Jähriger aus Speyer erhielt am Morgen des 17.12 den Anruf eines Mannes, der sich am Telefon als Microsoft-Mitarbeiter ausgab.
Da dem Speyerer derartige Anrufe bekannt waren, beendete er das Gespräch, ehe es zu einer Forderung oder einer Vermögensverfügung kam.
Am Folgetag erhielt eine 66-jährige Frau aus Speyer den Anruf eines Mannes, der sich ihr als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart vorstellte. Er teilte ihr mit, dass gegen sie ein Pfändungsbeschluss vorliege, der sich durch die Kontaktaufnahme mit einer ihr benannten Rechtsanwaltskanzlei außergerichtlich erledigen lasse. Als die Geschädigte die ihr genannte Telefonnummer der angeblichen Kanzlei anrief, wurde ihr eine Bankverbindung benannt, auf welches sie 3.900 EUR überweisen sollte.
Weil die genannte IBAN jedoch statt mit DE mit PL begann, schöpfte die 66-Jährige Verdacht und wand sich an die Polizei, bevor es zu einem Vermögensschaden kam.
Immer wieder täuschen Betrüger eine vermeintliche Zugehörigkeit zum internationalen Softwareentwickler Microsoft vor oder geben sich als andere Amtsträger ihnen gegenüber aus. Hierdurch versuchen Sie sich das Vertrauen der ahnungslosen Angerufenen zu erschleichen und deren Gutgläubigkeit auszunutzen. Lassen Sie sich nicht täuschen und seien Sie misstrauisch.
Gehen Sie auf derartige Anrufe nicht ein und wenden Sie sich an die Polizei (Polizei Speyer: Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de). Weitere Informationen zu diesem Thema sowie die Tricks der Täter erfahren Sie unter www.polizei-beratung.de.