Stuttgart – Zum 1. Januar 2021 treten Änderungen des Strafgesetzbuchs in Kraft, die Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren wesentlich mitinitiiert hatte. Künftig ist das unbefugte Fotografieren unter den Rock, das so genannte „Upskirting“, oder in den Ausschnitt eine Straftat. Straffbar macht sich auch, wer Fotos oder Videos von Todesopfern nach Unfällen fertigt oder verbreitet.
Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hatte als erster Justizminister der Länder im Mai 2019 die rechtspolitische Debatte um eine Strafbarkeit des „Upskirtings“ eröffnet und einen entsprechenden Straftatbestand gefordert. Am 25. Juni 2019 traf sich Wolf im Ministerium der Justiz und für Europa mit Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, den beiden Initiatorinnen der Petition „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“. Baden-Württemberg erstellte daraufhin im September 2019 gemeinsam mit Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland einen Gesetzesentwurf und brachte diesen erfolgreich in den Bundesrat ein.
Justizminister Guido Wolf sagte: „Wenn das Upskirting nun in Deutschland strafbar wird, ist das ein historischer Erfolg für die beiden Initiatorinnen. Was als Petition zweier mutiger junger Frauen begann, wird am 1. Januar 2021 Gesetz. Die Strafbarkeitslücke ist geschlossen. Solche Aufnahmen sind demütigende Eingriffe in die Intimsphäre und können nun strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die betroffenen Frauen werden in nicht hinnehmbarer Weise als bloßes Objekt der Begierde herabgewürdigt. Noch schlimmer ist es, wenn in der Folge solche Aufnahmen regelmäßig über das Internet einem unbegrenzten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden.“
Im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, bei den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, wird nun zu diesem Zweck eine neue Vorschrift (§ 184k StGB) eingefügt. Hierzu Minister Wolf: „Der neue Straftatbestand ist auch ein Erfolg für Baden-Württemberg. Wir haben dieses Thema in die rechtspolitische Diskussion in Deutschland eingebracht und in zahlreichen Gesprächen erreicht, dass die Bundesjustizministerin in einem wichtigen Punkt nachgegeben hat: Upskirting wurde als Sexualdelikt eingestuft. Das ist nur folgerichtig, denn als solches empfinden es die Opfer auch.“ Der erste Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vom 11. März 2020 hatte zunächst vorgesehen, die Regelung zum Upskirting in § 201a des Strafgesetzbuches im Abschnitt „Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs“ einzufügen. Dagegen hatten sich jedoch die beiden Initiatorinnen sowie Justizminister Guido Wolf gewandt.
Fotografieren von Toten
Ab 1. Januar 2021 wird zudem mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, wer Unfalltote fotografiert oder filmt. Aufgrund einer Strafbarkeitslücke waren bislang so genannte Gaffer-Fotos bei Unfällen und Unglücksfällen von Toten straflos. Der Bundesrat hatte sich im Mai 2019 aufgrund eines von Justizminister Guido Wolf ausgearbeiteten Antrags Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen von Toten unter Strafe zu stellen.
Justizminister Guido Wolf sagte: „Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und das dann womöglich noch auf sozialen Netzwerken teilt, der handelt nicht nur respektlos, sondern gehört bestraft! Ein solches Verhalten dürfen wir nicht durchgehen lassen. Denn das ist eine tiefe Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der trauernden Angehörigen. Es war allerhöchste Zeit, dass diese Strafbarkeitslücke nun geschlossen wird.“