Neustadt an der Weinstraße – Stellungnahme der Willkomm Gemeinschaft Neustadt an die Medien, an die Politik und die IHK.
„Die Willkomm Gemeinschaft Neustadt e.V. fordert die politischen Entscheider auf, die sich aus der Corona-Situation ergebenden Risiken umfänglich zu betrachten. Diese Risiken liegen nicht alleine in der Frage der gesundheitlichen Bedrohung, sondern auch in der Gefahr einer dauerhaften Beschädigung der wirtschaftlichen Strukturen unseres Landes.
Eine weitere Verlängerung des lock-down gefährdet weiter die Existenz des lokalen Handels, der Kultur und der Gastronomie. Im Fall des lokalen Handels wird die Situation zusätzlich verschärft. Während die Geschäfte, welche unsere Städte beleben und für faire Arbeitsplätze sorgen, geschlossen werden, kann ein weitgehend unregulierter online-Handel weiter ausliefern. Auch dass mit dem Argument „Lebensmittelgrundversorgung“ große Discounter jegliches Sortiment anbieten dürfen, während der Fachhandel dieser Sortimente geschlossen wird, ist für uns unverständlich und führt zu nachhaltigen Wettbewerbsverzerrungen. Die Versprechen, Händler, Gastronomen und Kulturtreibende, die von Zwangsschließungen betroffen sind, für ihren Beitrag zu entschädigen, sind leider nicht eingelöst worden. Immer noch warten viele Unternehmen auf einen finanziellen Ausgleich, viele sind nach vielen Monaten der Einschränkung in ihrer Existenz bedroht. Die Neustadter Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden warnen vor einer nachhaltigen, erzwungenen Veränderung des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens und fordern die politischen Entscheider auf, die Verlängerung der Schließung von Wirtschaft und Kultur zu überdenken. Handel, Gastronomie und Kultur haben bereits im Sommer geeignete Hygienekonzepte entwickelt und die Entwicklung der Corona-Zahlen zeigt auch aktuell wieder, dass Wirtschaft und Kultur bei vernünftigem Vorgehen auf diese Situation keinen entscheidenden, negativen Einfluss haben.
Die Willkomm Gemeinschaft fordert weiter, dass die für den Dezember und Januar zugesagten Entschädigungen unverzüglich ausgezahlt werden, um das Überleben der zwangsweise geschlossenen Unternehmen zu ermöglichen.
Von den überregionalen Verbänden wie z.B. der IHK erwarten ihre Neustadter Mitglieder, dass sie sich entsprechend einsetzt und ggf. auch juristisch die Erweiterung der aktuellen Verbote überprüft.“