Ranstadt (ots) – Update 22.01.2021 – Nachdem es in Ranstadt am 20.01.2021 gegen 22 Uhr im Bereich einer Schule zu einer tödlichen Messerattacke gekommen war, erließ das Amtsgericht Büdingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen am gestrigen Abend Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags gegen den 16-jährigen Beschuldigten. Der 17-jährige Tatverdächtige wurde zunächst wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen, weil derzeit kein dringender Tatverdacht gegen diesen begründet werden konnte.
Im Rahmen der durchgeführten Obduktion konnte festgestellt werden, dass das Tatopfer aufgrund
einer Stichverletzung im Oberkörper verstorben ist.
Die umfangreichen Ermittlungen, insbesondere zu den genauen Tathintergründen, dauern an.
Erstmeldung 21.01.2021:
(ots) – In Ranstadt kam es am Mittwochabend 20.01.2021 im Bereich einer Schule gegen 22 Uhr zu einer Auseinandersetzung, bei der ein zuletzt in Glauburg gemeldeter 18-jähriger, rumänischer Staatsangehöriger mutmaßlich durch ein Messer im Oberkörperbereich tödlich verletzt wurde. Die Polizei fahndete mit einem Großaufgebot unter Einsatz eines Polizeihubschraubers und konnte heute Morgen 2 deutsche Tatverdächtige vorläufig festnehmen, die sich aktuell im polizeilichen Gewahrsam befinden.
Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 16-jährigen aus Ortenberg sowie einen 17-jährigen aus Ranstadt. Ob eine Vorführung bei dem zuständigen Haftrichter erfolgen wird, entscheidet sich bis spätestens Freitagabend.
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat eine Obduktion zur Klärung der genauen Todesursache angeordnet. Angaben zu den genauen Tathintergründen können derzeit noch nicht gemacht werden.
Die umfangreichen Ermittlungen insbesondere die veranlasste Spuren- und Handyauswertungen und
die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten dauern an.
Update 22.01.2021:
Nachdem es in Ranstadt am 20.01.2021 gegen 22 Uhr im Bereich einer Schule zu einer tödlichen Messerattacke gekommen war, erließ das Amtsgericht Büdingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen am gestrigen Abend Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags gegen den 16-jährigen Beschuldigten. Der 17-jährige Tatverdächtige wurde zunächst wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen, weil derzeit kein dringender Tatverdacht gegen diesen begründet werden konnte.
Im Rahmen der durchgeführten Obduktion konnte festgestellt werden, dass das Tatopfer aufgrund einer Stichverletzung im Oberkörper verstorben ist.
Die umfangreichen Ermittlungen, insbesondere zu den genauen Tathintergründen, dauern an.
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