Mainz – Radwege von Städten und Gemeinden, Fahrradparkhäuser oder mehr Sicherheit im Radverkehr bspw. durch Haltebereiche an Ampeln können zukünftig auch über das vom Bund aufgelegte Sonderprogramm „Stadt-Land“ gefördert werden. 33 Millionen Euro stehen für Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Das hat Verkehrsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt.
„Das Sonderprogramm Stadt – Land des Bundes ergänzt unsere bestehenden Landesförderprogramme zum Radverkehr. Den Kommunen bietet sich hierdurch eine hervorragende Möglichkeit, ihre lokalen Projekte umzusetzen. Das wird mit dazu beitragen, die Radinfrastruktur in Stadt und Land zu verbessern und den Radverkehr noch attraktiver zu machen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing.
33 Millionen Euro stehen für Rheinland-Pfalz in den Jahren 2021 bis 2023 aus dem Sonderprogramm zur Verfügung. Wichtige Fördervoraussetzung seitens des Bundes ist, dass es sich um Projekte handelt, die „ohne Bundesmittel erst nach 2023 oder gar nicht realisierbar sind“. Alle Vorhaben müssen bis 2023 abgeschlossen sein.
Die Fördermöglichkeiten des Sonderprogramms sind sehr umfangreich. So können beispielsweise Radwege, Radwegebrücken, Fahrradzonen, Radparkhäuser oder Fahrradabstellanlagen gefördert werden; aber auch Maßnahmen für mehr Sicherheit oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses wie verbesserte Ampelschaltungen, vorgezogene Haltebereiche für Radfahrer oder die Erstellung von Radverkehrskonzepten (nur zusammen mit Baumaßnahme). Auch die in Rheinland-Pfalz in Planung befindlichen Pendlerradrouten könnten mit dem Programm gefördert werden.
Das Programm läuft bis einschließlich 2023. Das Sonderprogramm richtet sich an Städte, Gemeinden, Landkreise und die Länder. Bis Ende 2021 werden vom Bund bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, ab 2022 bis zu 75 Prozent. Finanzschwache Kommunen können bis zu 90 Prozent erhalten.
Mit den Finanzhilfen des Bundes sollen Investitionen der Länder und Gemeinden in die Radverkehrsinfrastruktur, mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot, bevorzugt auch interkommunale Maßnahmen, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze, gefördert werden, die ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach dem Jahr 2023 oder überhaupt nicht getätigt würden.
Das Sonderprogramm Stadt – Land wird durch das Land abgewickelt, die operative Umsetzung wird der Landesbetrieb Mobilität, der auch Bewilligungsbehörde sein wird, übernehmen.
Weitergehende Informationen und Ansprechpartner beim LBM finden Sie auf den Seiten des Landesbetriebs Mobilität unter: https://lbm.rlp.de/de/themen/radwege/foerderprogramm-stadt-und-land/