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Treuhandvermögen Bahnstadt: Wirtschaftsplan soll bis 2027 verlängert werden – Gemeinderat stimmt am 10. Februar ab / Defizit erhöht sich / Langfristig zahlen sich Investitionen aus
Von einer riesigen Brachfläche zum urbanen Passivhaus-Stadtteil: Die Bahnstadt ist eines der größten Stadtentwicklungsprojekte Deutschlands und leistet einen wesentlichen Beitrag für die Schaffung von neuem Wohnraum in Heidelberg. Heute ist die Bahnstadt das Zuhause von rund 5.600 Menschen, darunter knapp 1.100 Kinder. Mit den zusätzlich entstandenen Arbeitsplätzen erbringt die Bahnstadt einen langfristigen Mehrwert für die Stadt Heidelberg, vor allem in punkto Infrastruktur, und sichert jährliche Einnahmen in Millionenhöhe über Finanzausgleich und Steuern. In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 10. Februar 2021, stehen die Verlängerung des Treuhandvermögens Bahnstadt bis 2027 sowie die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2021 auf der Agenda.
„Die Bahnstadt liegt uns sehr am Herzen: Das Geld, das wir jetzt in die Bahnstadt stecken, ist gut investiert. Wer langfristig plant, dem wird klar, dass die Bahnstadt in Zukunft einen Beitrag liefert, die Töpfe der Stadtkasse zu füllen. Etwa 1.200 Euro erhält die Stadt jährlich pro Einwohner vom Land über den Finanzausgleich. Bei voraussichtlich bis zu 6.800 Bewohnerinnen und Bewohnern kommen künftig pro Jahr mehr als acht Millionen Euro zusammen. Das ist umso bedeutender, da rund 60 Prozent der Menschen von außerhalb Heidelbergs in die Bahnstadt ziehen. Das sind also zusätzliche Einnahmen für den städtischen Haushalt, die allerdings in die Bahnstadt-Bilanz nicht einfließen“, sagt Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck.
Bahnstadt-Entwicklung: rund zwei Drittel des Areals fertiggestellt
Die Entwicklung der Bahnstadt verläuft sehr dynamisch: Von dem 116 Hektar großen Bahnstadt-Areal sind rund 80 Hektar fertiggestellt – das sind rund zwei Drittel der Fläche. Alle noch ausstehenden Maßnahmen zur Herstellung der notwendigen Infrastruktur, etwa in Bahnstadt-West, am Europaplatz und Konferenzzentrum sowie rund um die Eppelheimer Straße bündelt der Wirtschaftsplan Bahnstadt. Nachdem dieser zu Beginn der Bahnstadt-Entwicklung erst einmal nur auf 15 Jahre angelegt werden konnte und seither auf Ende 2022 ausgerichtet ist, steht nun die Verlängerung der Laufzeit bis Ende 2027 zum Beschluss. Dadurch wird der perspektivischen Dauer der Entwicklung des Stadtteils Rechnung getragen und der Wirtschaftsplan an die baulichen Abläufe vor Ort angepasst. Trotz der dynamischen Entwicklungen haben insbesondere das zunehmende Bauen in einem immer größer werdenden Wohngebiet sowie die kleinteiligere Eigentümerstruktur für Verzögerungen gesorgt. Ebenso spielte eine Rolle, dass personelle Ressourcen durch die parallele Entwicklung der Konversionsflächen in der Südstadt und in Rohrbach zusätzlich gebunden sind.
Mit der Verlängerung der Laufzeit des Wirtschaftsplans hat die Stadtverwaltung kritisch geprüft, in welchen Bereichen Kostensteigerungen vermieden und mögliche Einsparpotentiale bei noch ausstehenden Maßnahmen ausgeschöpft werden können. 2021 erhöhen sich die Kosten für die Gesamtmaßnahme, etwa aufgrund der Fortschreibung laufender Finanzierungskosten aus Krediten, Baupreissteigerungen sowie zusätzlichen Baumaßnahmen, die bislang nicht Teil des Wirtschaftsplans waren. Es ergibt sich ein neues Defizit von rund 32,3 Millionen Euro. Das sind rund 6,4 Millionen Euro mehr als der geplante Saldo des Vorjahres.
„Die Entwicklung eines neuen Stadtteils kann ein Defizit mit sich bringen, etwa durch entstandene Kosten beim Bau von Straßen und Plätzen, Kitas und Schule. Das ist vergleichbar mit Investitionen in privates Wohneigentum. Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, macht Schulden. Langfristig zahlt sich das aber aus“, sagt Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck.
Einnahmen durch Bahnstadt: Stadt verbuchte bereits rund 331 Millionen Euro
Die Stadt hat bisher rund 365 Millionen Euro in die Bahnstadt investiert (Stand: 30.06.2020). Mit diesem Geld schuf die Stadt die technische und soziale Infrastruktur, die von Menschen aus ganz Heidelberg genutzt wird. Das Besondere: Finanziert wurde die Bahnstadt-Infrastruktur nicht aus dem städtischen Haushalt. Das Geld dafür stammt aus der entwicklungsbedingten Wertsteigerung der Grundstücke. Die Stadt hat darüber bereits Einnahmen in Höhe von rund 331,3 Millionen Euro verbucht.
25.000 Euro Landesförderung für das Gewerbegebiet Weststadt
Das Land Baden-Württemberg fördert das Heidelberger Gewerbegebiet Weststadt im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ mit 25.000 Euro. Das hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mitgeteilt. Gefördert wird damit die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.
Das Gewerbegebiet Weststadt liegt zwischen der Bahnstadt im Westen und dem neuen Heidelberg Innovation Park (hip) im Süden. Es ist der einzige verbliebene innenstadtnahe Bereich, der für eine gewerblich-industrielle Nutzung geeignet ist. Die städtebauliche Entwicklung im Umfeld wertet seine Lage auf und bietet die Chance, den bauleitplanerischen Rahmen zeitgemäß anzupassen und das Gewerbegebiet zu stärken.
Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept soll die Bedeutung des Gewerbestandorts angesichts neuer Anforderungen und Ansprüche an Gewerbegebiete untersuchen und auf bestehende Stärken und Chancen prüfen. Ziel ist es, die im Gebiet liegenden Potenziale deutlich hervorzuheben und Innenentwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um die vorhandenen Flächenpotenziale zu mobilisieren. Darauf aufbauend soll das Gewerbegebiet qualifiziert werden, um eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Wirtschaftsflächen zu gewährleisten. So kann auch der Erhalt eines vielfältigen Arbeitsmarktes gesichert werden. Mit der Qualifizierung und Transformation des Gewerbegebietes Weststadt in eine zukunftsfähige Wirtschaftsfläche verfolgt Heidelberg konsequent das Ziel der „Innen- vor Außenentwicklung“.
Vom Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan
Das städtebauliche Entwicklungskonzept soll dann Grundlage für einen Bebauungsplan werden, dessen Aufstellung der Gemeinderat am 13. Februar 2020 einstimmig beschlossen hat. Der Bebauungsplan soll definieren, in welcher Art das Gewerbegebiet zukünftig genutzt wird, wie es gestaltet wird, wie die verkehrliche Erschließung geregelt wird und wie das ehemalige NATO-Grundstück an der Rudolf-Diesel-Straße eingebunden werden kann. In diesem Zusammenhang soll auch eine Lösung gefunden werden, die „Maulbeerallee“, die kulturhistorisch bedeutsame Schlossachse, in diesem Bereich wieder als durchgängige Achse erlebbar zu machen.
„Wir freuen uns über die zugesagten Mittel und bedanken uns beim Land für die finanzielle Unterstützung“, so Baubürgermeister Jürgen Odszuck. „Das Geld ist gut angelegt: Wir investieren damit in unsere innenstadtnahe Gewerbe- und Wirtschaftsfläche. Damit sich eine Stadt gut entwickelt, muss sich auch das Gewerbe nachhaltig entfalten können. Mit dem Entwicklungskonzept und dem Bebauungsplan machen wir das Gewerbegebiet Weststadt fit für die Zukunft.“
Stadt Heidelberg verteilt kostenlos medizinische Masken an Menschen mit Heidelberg-Pässen – Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Verschärfte Maskenpflicht darf keinen ausschließen“
Seit Montag, 25. Januar 2021, gilt bundesweit eine verschärfte Maskenpflicht: Im öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkaufen, in Arztpraxen und in Betrieben müssen seitdem OPMasken oder FFP2-Masken getragen werden. Im Handel sind diese für einige Euro erhältlich – Geld, das nicht jede und jeder erübrigen kann. Damit Menschen mit niedrigem Einkommen nicht von wichtigen Dienstleistungen ausgeschlossen werden, engagiert sich die Stadt Heidelberg: Menschen mit einem Heidelberg-Pass oder einem Heidelberg-Pass+ bekommen kostenlos 20 medizinische Masken zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um ein Starterkit – dieses soll zur Überbrückung dienen, bis Aktionen und Regelungen zum Zuge kommen, die auf Bundesebene beziehungsweise von lokalen Initiativen geplant sind.
Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sagt: „Ich begrüße die verschärfte Maskenpflicht, da sie einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie leisten soll. Es kann aber nicht sein, dass Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder nur ein geringes Einkommen haben, nun auf ihren Einkauf oder den Arztbesuch verzichten müssen, weil sie sich die obligatorischen medizinischen Masken nicht leisten können. Der Stadt Heidelberg ist es ein wichtiges Anliegen, diese Menschen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.“
Ausgabe in den Stadtteilen durch die Heidelberger Dienste
Inhaberinnen und Inhaber des Heidelberg-Passes und des Heidelberg-Passes+ bekommen 20 medizinische Masken zur Verfügung gestellt. Sie werden durch die Heidelberger Dienste an festgelegten Orten und Tagen jeweils von 11 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr vor den Bürgerämtern in den Stadtteilen kostenlos gegen Vorlage des jeweiligen Heidelberg-Passes ausgegeben. Die Abholmöglichkeiten im Überblick:
- Bürgeramt Mitte: Mittwoch, 3. Februar; Freitag, 5. Februar; Dienstag, 9. Februar
- Emmertsgrund: Mittwoch, 3. Februar; Freitag, 5. Februar; Dienstag, 9. Februar
- Kirchheim (vor dem Bürgerzentrum): Donnerstag, 4. Februar; Montag, 8. Februar
- Rohrbach: Donnerstag, 4. Februar; Montag, 8. Februar
- Pfaffengrund: Mittwoch, 3. Februar
- Wieblingen: Donnerstag, 4. Februar
- Altstadt (Marktplatz): Freitag, 5. Februar
- Handschuhsheim: Montag, 8. Februar
- Ziegelhausen: Montag, 8. Februar
- Neuenheim: Dienstag, 9. Februar
Im vergangenen Jahr hat die Stadt Heidelberg über 3.800 Heidelberg-Pässe an Erwachsene und mehr als 2.800 an Kinder ausgestellt.
Die Stadt Heidelberg bittet darum, getragene Masken über den Restmüll zu entsorgen.
Ergänzend: Den Heidelberg-Pass beantragen können Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung, Hilfe zu Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag.
Einen Anspruch auf den Heidelberg-Pass+ haben Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, das mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, Bezieher von Kriegsopferfürsorgeleistungen, Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren sowie Rentnerinnen und Rentner. Voraussetzung ist, dass diese Personen nur über ein, die entsprechende Einkommensgrenze nicht überschreitendes, Einkommen verfügen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben.