Neustadt: Bereitstellung von Masken für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II)

Neustadt an der Weinstraße – Im Auftrag der Landesregierung wird die Stadt Neustadt an der Weinstraße im Laufe der kommenden Woche rund 14.000 medizinische Masken bzw. Masken der Standards KN95/N95 an Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende aus Neustadt an der Weinstraße kostenfrei versenden.

Jede Empfängerin/ jeder Empfänger erhält vier Masken. Mit der Ausgabe der Masken möchte die Landesregierung die Grundsicherungsempfängerinnen und –empfänger finanziell entlasten.


Zum Hintergrund:

Seit dem 25. Januar 2021 gilt in Rheinland-Pfalz die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, verbunden mit einer Verschärfung der Maskenpflicht. Bund und Länder haben sich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Geschäften sowie öffentlichen Verkehrsmitteln verständigt. In Rheinland-Pfalz gilt die erweiterte Maskenpflicht unter anderem in Ämtern, Behörden, Verwaltungen und ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, in gewerblichen Einrichtungen wie Einzelhandel für Lebensmittel, Drogeriemärkten, Tankstellen, Banken und Sparkassen und ähnlichem, an Haltestellen und Bahnsteigen, bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie bei zugelassenen Angeboten von Fahrschulen.


News aus Neustadt an der Weinstraße - aufs Bild klicken
News aus Neustadt an der Weinstraße – aufs Bild klicken