Schüsse mit Schreckschusswaffe im Hausflur und auf der Straße – Offenbach
(tl) Noch unklar sind die Hintergründe eines Vorfalls, der sich am frühen Donnerstagabend in der Rhönstraße abgespielt hatte. Gegen 17 Uhr kam es in und vor einem Mehrfamilienhaus (10er-Hausnummern) zu mehreren Schüssen, die nach ersten Erkenntnissen der Polizei wahrscheinlich aus einer Schreckschusswaffe abgefeuert worden sein dürften. Verletzt wurde dabei jedoch niemand. Dem Ganzen vorausgegangen waren offenbar bestehende Streitigkeiten zwischen einem 70-jährigen Hausbewohner und drei jungen Männern, welche zur angegebenen Zeit an der Wohnung des 70-Jährigen erschienen und unter Vorhalt der Waffe eine geringe Summe Bargeld gefordert haben sollen. Als der Geschädigte dies ablehnte, wurden durch die Täter mit der Waffe sowohl im Hausflur, als auch – nach der Flucht aus dem Haus – auf der Straße mehrere Schüsse in die Luft abgegeben und augenscheinlich auch Feuerwerksraketen gezündet. Die Täter flüchteten anschließend in Richtung Ahornstraße. Vor dem Haus fanden die Beamten entsprechende Hülsen von Schreckschusspatronen vor. Die Kriminalpolizei hat in der Sache Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten räuberischen Erpressung aufgenommen und erforscht neben den genauen Tathintergründen auch die Identität der Täter, zu denen teilweise bereits erste Erkenntnisse vorliegen. Zeugen werden gebeten, sich bei der Kripo in Offenbach unter der Nummer 069 8098-1234 zu melden.
Zivilfahnder stellen Pflasterstein zwischen Zwillingsbereifung fest – Seligenstadt
(fg) Zivilfahnder stellten am Donnerstagvormittag im Stadtgebiet Seligenstadt einen Lastkraftwagen aus dem Main-Kinzig-Kreis fest, bei dem der hintere rechte Reifen während der Fahrt eine gewisse Unwucht aufwies. Bei der anschließenden Kontrolle war die Ursache hierfür schnell gefunden. Zwischen der Zwillingsbereifung hatte sich ein Pflasterstein festgeklemmt. Wenn sich dieser bei voller Fahrt gelöst hätte, hätte dies einen folgeschweren Unfall verursachen können. Der Fahrer bedankte sich für den Hinweis und gab glaubhaft an, nichts von dem Stein gewusst beziehungsweise diesen während der Fahrt nicht bemerkt zu haben. Offenbar wollte der Lastkraftwagenfahrer weiterfahren und den Stein bei nächster Gelegenheit entfernen, da er eine dringende Terminfracht geladen hatte, für die er bei einer Verspätung eine Strafe in Höhe von 150 Euro hätte zahlen müssen. Die Streifenbesatzung wies den Fahrer dringlich darauf hin, dass Sicherheit vor Geschwindigkeit gehe. Nachdem der Mann den Stein vor Ort im Beisein der Beamten entfernt hatte, durfte er seine Fahrt fortsetzen.