Frankenthal: Ausgangssperre aufgehoben und Maskenpflicht verlängert

Stadtverwaltung erlässt neue Allgemeinverfügung

Maskenpflicht im markierten Bereich (Quelle: Stadt Frankenthal)
Maskenpflicht im markierten Bereich (Quelle: Stadt Frankenthal)

Frankenthal – Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch (10. Februar 2021) erlässt die Stadt Frankenthal eine neue Allgemeinverfügung, die zusätzlich zur Landesverordnung (2. Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung), folgende Punkte regelt: Maskenpflicht in der Innenstadt, Öffnungszeiten für Handel und Gastronomie und Besuchseinschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen. Die neue Allgemeinverfügung soll bis zum 7. März gelten und tritt am Montag, 15. Februar in Kraft.

Sie ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und ist im Wortlaut inklusive detaillierter Begründung auf www.corona-frankenthal.de zu finden.

Bestehen bleibt die Maskenpflicht in der Innenstadt. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt neu auch in der August-Bebel-Straße.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr entfällt, daher dürfen ab Montag auch wieder Lieferdienste nach 21 Uhr Essen ausliefern bzw. einen Abholservice anbieten. Auch der Handel darf wieder länger öffnen.

Besondere Vorsicht ist weiterhin in den Alten- und Pflegeheimen geboten. Ergänzend zur entsprechenden aktualisierten Landesverordnung regelt die Allgemeinverfügung weiterhin, dass der Besucher eine zertifizierte FFP2-Maske tragen muss und nur eine Stunde bleiben darf.

Nach der Landesverordnung bleibt die Kontaktbeschränkung bestehen: ein Hausstand darf eine weitere Person eines anderen Hausstands treffen.

Die Allgemeinverfügung wurde mit den umliegenden Kommunen und dem Gesundheitsamt abgestimmt und hat das Einvernehmen des Landes.


Inzidenzwert
Der 7-Tages-Inzidenzwert in Frankenthal liegt (Stand 13. Februar) bei 67,7; also weiterhin deutlich über dem neuen Zielwert von 35 der Bund-Länder-Konferenz – und auch deutlich über dem Landesdurchschnitt von 46,6 (Stand 13. Februar)..


Die Regelungen im Überblick

Keine Begrenzung mehr für Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten für Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie für Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf der Betriebe der Gastronomiebranche sind nicht mehr begrenzt. Auch für Einzelhandel, Supermärkte und Tankstellen gelten keine die Landesverordnung verschärfenden Einschränkungen mehr.

Notapotheken waren bereits von der Beschränkung der Öffnungszeiten ausgenommen.

Kontaktbeschränkungen
Es gilt die Landesverordnung: ein Hausstand darf eine weitere Person eines anderen Hausstands treffen. Kinder bis sechs Jahren werden nicht mitgerechnet. Ebenfalls weiterhin in der Landesverordnung verankert ist das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit.

Maskenpflicht in der Innenstadt
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Maske oder Alltagsmaske) ist weiterhin in der Frankenthaler Innenstadt Pflicht. Diese Regelung betrifft die gesamte Fußgängerzone – neu hinzugekommen ist die August-Bebel-Straße – sowie die Bahnhofstraße, die Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und die Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Ausdrücklich nicht zulässig sind Gesichtsvisiere. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist. Aufgrund der Maskenpflicht muss im genannten Bereich auf Rauchen, Trinken und Essen verzichtet werden.

Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen
In den Alten- und Pflegeheimen in Frankenthal dürfen Bewohner täglich einen Besucher für die Dauer von einer Stunde empfangen. Eine Ausnahme ist nur in Härtefällen möglich, zum Beispiel bei Bewohnern, die im Sterben liegen. Darüber hinaus müssen Besucher eine zertifizierte FFP2-Maske tragen. Weitere Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sind in der entsprechenden Landesverordnung (Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus) geregelt.

Alle weiteren Regeln der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz behalten ihre Gültigkeit.


WEITERE INFORMATIONEN

Aktuelle Informationen zur Einstufung, den Fallzahlen und Maßnahmen sind auf www.corona-frankenthal.de zu finden. Unter https://corona-frankenthal.de/informieren ist auch die Liste der niedergelassenen Frankenthaler Ärzte zu finden, bei denen mach sich auf das Coronavirus testen lassen kann.

Die Stadtverwaltung informiert außerdem auf ihren Social Media Kanälen über die aktuelle Entwicklung: www.facebook.com/stadt.frankenthal.pfalz, www.instagram.com/stadtfrankenthal, www.twitter.com/stadt_ft

Die Landesregierung informiert über den Warn- und Aktionsplan und aktuelle Fallzahlen in Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp

Wichtige Telefon-Nummern:

24-h-Hotline des Landes bei Verdacht einer Infektion:
0800 99 00 400

Patientenservice bei medizinischen Fragen:
116 117

Corona-Info-Hotline für Rheinland-Pfalz:
0800 575 81 00

Corona-Krisentelefon Frankenthal bei psychischen Krisen:
06233 3167 17 (Mo.-Fr. 8 bis 17 Uhr)