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Endspurt: Dankescheine können noch bis 28. Februar eingesetzt werden – Abgabe bei Betrieben, Geschäften, Einrichtungen und Vereinen trotz Schließungen möglich
Endspurt bei der Dankeschein-Aktion der Stadt Heidelberg: Noch bis einschließlich Sonntag, 28. Februar 2021, haben Heidelbergerinnen und Heidelberger die Möglichkeit, mit ihrem Dankeschein Geschäfte, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe, Kunst- und Kultureinrichtungen, gemeinnützige Vereine und viele mehr in der Corona-Krise zu unterstützen. Trotz Verlängerung des Corona-Lockdowns bis 7. März 2021 und der aktuellen Schließung vieler Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe und Einrichtungen haben Bürgerinnen und Bürger mehrere Möglichkeiten, ihren Dankeschein der gewünschten „Dankstelle“ zukommen zu lassen:
- In regulär geöffneten Geschäften und Betrieben können Dankescheine einfach bis Monatsende beim nächsten Einkauf eingesetzt werden.
- Viele geschlossene Geschäfte bieten unter dem Motto „Click & Collect“ die Möglichkeit an, Produkte online oder telefonisch zu bestellen und dann vor Ort abzuholen – bei der Abholung kann der Dankeschein übergeben werden.
- Geschlossene Geschäfte, Betriebe und Einrichtungen sowie Vereine informieren auf ihrem Profil unter www.vielmehr.heidelberg.de, wie Bürgerinnen und Bürger ihnen Dankescheine zukommen lassen können – zum Beispiel durch Einwurf in den Briefkasten oder Zusendung per Post.
Mehr als 30.000 Dankescheine bereits abgegeben
Bislang haben bereits mehr als 30.000 Heidelbergerinnen und Heidelberger ihren Dankeschein eingereicht: Dadurch ermöglichen sie schon jetzt über 300.000 Euro städtische Unterstützung für alle an der Aktion teilnehmenden Betriebe, Einrichtungen und Vereine. Denn die Stadt Heidelberg zahlt allen „Dankstellen“ pro entgegengenommenen Dankeschein einen Zuschuss in Höhe von 10 Euro. Eine Übersicht über alle rund 600 Dankstellen, die sich im Stadtgebiet registriert haben, gibt es online unter www.vielmehr.heidelberg.de – von Geschäften und Buchhandlungen über (Eis-)Cafés, Restaurants, Kneipen, Clubs und Hotels bis hin zu Friseuren und Nagelstudios. Von Kunstgalerien, Kultureinrichtungen und offenen Werkstätten über Stadtführer, Tanzschulen und Workshop-Anbietern bis hin zu Sport-, Gesang- und Karnevalvereinen. Rund 115 weitere Anbieter haben sich bereits ebenfalls registriert und müssen noch ein Profil erstellen. Die Liste wird laufend ergänzt.
Die Wirtschaftsförderung hatte Anfang Dezember allen Heidelbergerinnen und Heidelbergern ab 16 Jahren je einen Dankeschein zugesendet. Der Dankeschein ist kein Gutschein für Bürgerinnen und Bürger: Der zu zahlende Betrag verringert sich nicht. Er hilft aber den Empfängern bei der Bewältigung der Corona-Krise.
Trotz Schließungen über „Click & Collect“ einkaufen und lokale Händler unterstützen
Die Stadt ruft zudem alle Betriebe dazu auf, sich online unter www.vielmehr.Heidelberg.de und www.heidelberg.de/heidelbergkauftlokal mit ihren „Click & Collect“-Angeboten zu registrieren. Abholdienste nach dem Muster „Click & Collect“ sind seit 11. Januar 2020 erlaubt. Ansonsten geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Kundinnen und Kunden – nach vorheriger Bestellung per Telefon oder online – Waren verkaufen und zum Abholen bereitstellen. Auch geschlossene Betriebe der körpernahen Dienstleistungen, wie beispielsweise Friseursalons, dürfen auf diese Art Produkte (zum Beispiel Beauty-Produkte, Kosmetik) zum Verkauf anbieten. Gleiches gilt etwa für den Fahrzeughandel, Blumenläden und ähnliche Betriebe.
Betreiberinnen und Betreiber müssen in ihrem Hygienekonzept feste Abholfenster einrichten, um die Hygienevorschriften zu wahren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Weiterhin ist die Abstands- und Maskenpflicht zu beachten. Kunden dürfen nur vorab bestellte Waren abholen – Besichtigung, Anprobe oder Kauf weiterer Waren ist nicht erlaubt. Rechtliche Informationen für „Click & Collect“-Angebote hat das Land unter www.baden-wuerttemberg.de zusammengefasst. Unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de finden Gewerbetreibende weitere Informationen und Ansprechpartner.
Unter www.heidelberg.de/heidelbergkauftlokal sind Betriebe nach Branchen geordnet aufgelistet und somit leichter auffindbar. Gastronomiebetriebe, Einzelhändler und Dienstleister, die noch nicht in der Übersicht aufgenommen sind oder Angaben aktualisieren möchten, können sich mit Informationen zu ihrem Firmeneintrag per E-Mail an die Wirtschaftsförderung (newsletter.wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de) wenden.