Stuttgart – Um den Schutz von Nichtrauchern zu verbessern, hat die Landesregierung die Bestimmungen für die Gastronomie präzisiert. Das erleichtert die Einhaltung des Nichtraucherschutzes für Gaststättenbetreiber und Ordnungsamt. Außerdem soll es künftig mehr anlassunabhängige Kontrollen in Bars und Restaurants geben.
Das Sozialministerium hatte im vergangenen Jahr eine landesweite Untersuchung zum bestehenden Nichtraucherschutzgesetz beauftragt. Ergebnis: Die Einhaltung der Vorschriften und die Kontrollen vor Ort werden zum Teil durch unklare Ausführungshinweise erschwert. Daraus hat das Sozialministerium nun Konsequenzen gezogen und die Hinweise überarbeitet. Viele Formulierungen wurden präzisiert, ergänzt oder vereinfacht. Damit haben Gastwirte zukünftig mehr Klarheit, was die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes angeht.
„Auch wenn der Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg insgesamt sehr gut funktioniert, müssen wir dort, wo es erforderlich ist, nachbessern“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter. „Bestehende Defizite beseitigen wir konsequent“.
Raumgröße ausschlaggebend
Künftig wird allein die Raumgröße dafür ausschlaggebend sein, ob es sich um einen Hauptraum oder einen Nebenraum handelt, in dem unter bestimmten Umständen geraucht werden darf. Auch muss die Tür zum Raucherraum stets geschlossen sein und darf nur zum Betreten oder Verlassen geöffnet werden.
Außerdem wurde klargestellt, dass auch Shisha-Bars unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen, wenn dort tabakhaltige Produkte konsumiert werden. Rauchen ist nun auch in Cafés in Einkaufspassagen oder Einkaufszentren verboten, auch wenn diese die Türen zum Außenbereich komplett öffnen können.
Kontrollen vereinfacht
„Die überarbeiteten Ausführungshinweise werden den Ordnungsämtern die Kontrolle des Nichtraucherschutzes wesentlich erleichtern“, sagte Altpeter. Die Sozialministerin drängt darauf, dass künftig verstärkt auch anlassunabhängige Kontrollen durchgeführt werden. Sie wies darauf hin, dass auch die Wirte ein Interesse an der Einhaltung des Rauchverbots hätten: „Dort, wo der Nichtraucherschutz nicht funktioniert, stimmen die Gäste ganz einfach mit den Füßen ab und bleiben weg.“