Ente umgeworfen – Zeugen gesucht
Mannheim-Feudenheim (ots) – In der Zeit zwischen Sonntagabend 21.02.2021 und Montagmorgen 22.02.2021 warfen unbekannte Täter im Stadtteil Feudenheim einen Citroen 2CV, eine sogenannte Ente, um, sodass dieser eine Böschung herunterrollte. Die Täter warfen das Fahrzeug, das seit Oktober 2020 in der Theodor-Storm-Straße am Feldrand abgestellt war, um.
Dieses rollte über die Beifahrerseite eine kurze Böschung auf das dortige Feld und kam auf den Rädern wieder zum Stehen. Außerdem warfen die Unbekannten einen dahinter abgestellten Anhänger mit Hochplane auf die Seite. Insgesamt entstand Sachschaden in Höhe von rund 4.000 Euro.
Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Käfertal, Tel.: 0621/71849-0 zu melden.
Fahren unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein – Polizei kontrolliert 33-Jährigen
Mannheim (ots) – Einer Polizeistreife des Polizeireviers MA-Käfertal fiel am Montag 15.02.2021 gegen 22 Uhr, ein 33-jähriger Alfa Romeo-Fahrer in der Brandenburger Straße im Mannheimer Stadtteil Vogelstang auf. Dieser wurde angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Sofort konnte deutlicher Alkoholgeruch und auffällig glasige, sowie stark verengte Pupillen festgestellt werden.
Ein freiwilliger Alkoholtest verlief negativ, jedoch gab der Mann nach erfolgter Belehrung an, in zurückliegender Zeit Marihuana konsumiert zu haben.
Desweitern hatten die Beamten Zweifel an der Übereinstimmung des Mannes mit dem von ihm ausgehändigten Führerschein. Nach genauerer Befragung stellte sich heraus, dass es sich nicht um seinen Führerschein, sondern den eines Freundes handelte. Eine weitere Überprüfung ergab, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis hat.
Dem nun Beschuldigten wurde auf der Dienststelle durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Der ausgehändigte Führerschein wurde asserviert. Der 33-Jährige muss sich nun wegen Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und weiteren Delikten verantworten.
Viele Menschen im genießen die Sonne und ein frühlingshaftes Wochenende – Polizei musste vielfach auf Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen
Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: (ots) – Bei schönstem Wetter zog es im Rhein-Neckar-Raum am Samstag 20.02.2021 und Sonntag 21.02.2021 Menschen scharenweise nach draußen. In öffentlichen Parkanlagen sowie auf Wanderwegen, Spiel- und Bolzplätzen, Uferanlagen an Rhein/Neckar und in Naherholungsgebieten, wie bspw. auf dem Königsstuhl in Heidelberg war ein sehr hohes Besucheraufkommen zu festzustellen. Da bleib es nicht aus, dass sich die Menschen in Zeiten der Pandemie gelegentlich auch zu nahekommen. Dennoch wurden die derzeit geltenden Bestimmungen der CoronaVO weitestgehend eingehalten.
In Mannheim wurden bereits gegen 13:45 Uhr am Samstag 20.02.2021 keine weiteren Gäste in den Herzogenriedpark eingelassen, weil die maximale Besuchergrenze schnell erreicht war. Am Samstagnachmittag konnte im Bereich des Alten Messplatzes eine Gruppe von ca. 50 Personen festgestellt, die weder die Abstandsregelung einhielten, noch eine Mund-Nase-Bedeckung trugen. Eine entsprechende Lautsprecherdurchsage der Polizei führte schnell zur Verbesserung der Situation.
In Hemsbach, an der “alla hopp!”-Freizeitanlage, hielten sich am Samstagnachmittag 20.02.2021 über 500 Personen, überwiegend Familien mit Kindern, auf. Polizeistreifen waren präsent und wiesen aktiv auf die Einhaltung der Abstandsregeln hin. Gegen 17 Uhr beendete die Polizei eine private Veranstaltung in Sinsheim. Dort hatten sich insgesamt 17 Personen aus fünf verschiedenen Haushalten zu einem gemeinsamen Treffen zusammengefunden. Identitäten wurden festgestellt und die Betroffenen erwartet nun ein Bußgeldbescheid.
Auch am Sonntag 21.02.2021 lockte strahlender Sonnschein die Menschen in der Region mit besten Bedingungen für einen Spaziergang ins Freie an die frische Luft. Die maximale Besuchergrenze war im Herzogenriedpark bereits gegen 12 Uhr erreicht und ein weiterer Zugang musste durch die Parkverwaltung unterbunden werden. Damit keine weiteren Besucherinnen und Besucher sich auf den Weg zum Park machten, wiesen Rundfunkdurchsagen auf die Parkschließung hin.
Die Innenstädte in Heidelberg und in Mannheim waren ebenfalls durchgängig stark frequentiert. Besonders in der Heidelberger Altstadt und auf der Alten Brücke drängten sich zeitweise die Menschen sehr. Die Polizei wurde aber nicht müde, auf die notwendigen Mindestabstände hinzuweisen und appellierte mit viel Fingerspitzengefühl an das Verantwortungsbewusstsein und die notwendige Solidarität beim Genießen der wärmenden Sonne in Zeiten der Pandemie.
Auch die “alla hopp!”-Anlagen in der Region waren am Sonntag 21.02.2021 wieder sehr gut besucht. In der Anlage mit angeschlossenem Skater-Park in Sinsheim wurde gegen 13.00 Uhr ein sehr stark erhöhtes Besucheraufkommen festgestellt. Hier prüfte auch der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Sinsheim, ob die Regeln eingehalten wurden. Ähnlich war die Situation auf der Anlage in Hemsbach.
In der Mannheimer Neckarstadt musste ein Bolzplatz in der Nähe des Neuen Messplatzes vorsorglich geschlossen werden. Dort hatten ca. 40 junge Leute Fußball gespielt und waren beim Erblicken der Polizei schnell davongelaufen.
Gegen 14.00 Uhr nahm die Anzahl der Besucher an der Neckarwiese in Heidelberg deutlich weiter zu. Die bis zu 2.000 Personen, die sich insbesondere auf den dortigen Kinderspielplätzen und im Bereich einer Kioskanlage aufhielten, gewährleisteten teilweise keinen ausreichenden Abstand mehr. Die Polizei verstärkte ihre Präsenz, um einen Hotspot zu vermeiden. Neben einer direkten Ansprache durch die Ordnungskräfte wurde auch hier mit Lautsprecherdurchsagen freundlich aber bestimmt auf die notwendige Einhaltung der CoronaVO hingewiesen.
Die Aussichtsplattform Königstuhl war schon um 13.00 Uhr so stark frequentiert, dass Besucher durch gezieltes Ansprechen zum Verlassen der Örtlichkeit aufgefordert wurden.
Am Strandbad, im Waldpark und an der Rheinpromenade in Mannheim-Neckarau genossen teilweise bis zu 1.000 Personen die frühlingshaften Temperaturen. Auch gut besucht war die Hafenpromenade in Mannheim-Jungbusch. Hier wurden in der Spitze ca. 800 Personen festgestellt. Auch an der Wasserturmanlage Mannheim befanden sich zeitweise bis zu 300 Personen. Durch gezieltes Ansprechen und offene Präsenz mit vielen Fußstreifen konnten ebenso hier Verstöße gegen die CoronaVO überwiegend unterbunden werden. Teilweise war es aber auch erforderlich, dass Personalien festgestellt werden, um Bußgeldanzeigen fertigen zu können.
Am Sonntagabend beschwerten sich Anwohner im Bereich der Rheinpromenade über sogenannte “Poser”. Hier erteilte die Polizei den Verkehrsrowdies nach umfassender Kontrolle Platzverweise.
Das Polizeipräsidium Mannheim war auf die Situation gut vorbereitet. Insgesamt befanden sich am Samstag und am Sonntag neben den regulären Kräften des Streifendienstes noch weitere 120 Polizeibeamte zusätzlich im Einsatz, um die Bestimmungen der CoronaVO zu überwachen. Die Polizistinnen und Polizisten kontrollierten über 2.600 Personen und stellten insgesamt 370 Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest.
Unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit Rad gegen Auto gefahren
Mannheim-Oststadt (ots) – Am Montag 22.02.2021 gegen 16:30 Uhr fuhr in der Richard-Wagner-Straße ein 50-jähriger Radfahrer unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln gegen einen am Straßenrand geparkten Land-Rover und beschädigte diesen. Die alarmierten Beamten stellten bei dem 50-Jährigen deutliche Anzeichen fest, die auf den Konsum von berauschenden Substanzen schließen ließen.
Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab einen Wert von 0,68 Promille. Der Mann äußerte zudem, dass er unter dem Einfluss von Methadon stehe. Auf der Dienststelle wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen sowie dessen Fahrrad bis zum Wiedererlangen der Verkehrstüchtigkeit sichergestellt.
Aufgrund des berauschenden Cocktails, welchen der Mann zu sich genommen hat, wurde dieser mit einem Rettungswagen zum Ausnüchtern in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht. An dem Auto entstand ein Sachschaden von 1.500 Euro.