Ludwigshafen (ots) – Im Rahmen durchgeführter Verkehrskontrollen mit Funkstreife, Kradfahrer sowie einem zivilen Geschwindigkeitsmessfahrzeug konnten die Beamten der Ludwigshafener Polizeiautobahnstation heute einige verkehrsrechtliche Zuwiderhandlungen feststellen und ahnden. Neben Handy- und Geschwindigkeitsverstößen wurde mehrmals das Überholverbot auf der A61 missachtet.
Ein völlig überladener Klein-LKW (Sprinter) wurde aus dem Verkehr gezogen und die Weiterfahrt untersagt, bis die Ladung (Schrott/Altmetall) formschlüssig und ordnungsgemäß nachgesichert worden war.
Bei einer weiteren Verkehrskontrolle konnte ein 28-jähriger Mann aus Baden-Württemberg unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Bei der Durchsuchung von Person und Fahrzeug fanden die Beamten dann noch geringe Mengen von Cannabis (Verstoß Betäubungsmittelgesetz) sowie einen mitgeführten Wurfstern (Verstoß Waffengesetz).
Insgesamt wurden mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, welche abschließend an die Verfolgungsbehörden weitergeleitet werden.