Edenkoben – Das Präsidium des SWFV hat sich bei seiner heutigen Videokonferenz mit den zeitlichen Möglichkeiten des Wiedereinstiegs in ein unbeschränktes Mannschaftstraining und den laufenden Wettbewerb beschäftigt.
Beides ist nach der noch bis 28.03.2021 geltenden 17. Corona-Verordnung derzeit nicht zulässig. Die politisch beschlossenen Öffnungsschritte, insbesondere der 5. Öffnungsschritt, der zum 05.04.2021 zumindest uneingeschränktes Training erlauben würde, steht noch unter dem Vorbehalt der tatsächlichen rechtlichen Umsetzung. Außerdem bleiben je nach Inzidenzwerten zusätzliche einschränkende kommunale Verfügungen möglich.
Das Präsidium gelangt zu der Auffassung, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs spätestens Anfang Mai erfolgen muss, um einen rechtzeitigen Abschluss der Runde mit Wertung zu erreichen. Das bedeutet, dass auch ein uneingeschränktes Mannschaftstraining spätestens Anfang April möglich sein muss. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Präsidium zusätzliche Kriterien für eine Wertung in den einzelnen Klassen über die Spielordnung festlegen. Werden diese Voraussetzungen nicht erreicht, steht eine vorzeitige Beendigung ohne Wertung der Spielzeit zur Entscheidung an.
Vor dem Hintergrund der schon angekündigten politischen Entscheidungen und Umsetzungen hat das Präsidium nach intensiver Beratung und Abwägung mehrheitlich entschieden, erst am 07.04.2021 eine abschließende Gesamtbewertung vorzunehmen.