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Stadtplan für Menschen mit Beeinträchtigungen erscheint
Die Stadt Ludwigshafen gibt ab sofort den Stadtplan für Menschen mit Beeinträchtigungen heraus. Erarbeitet haben ihn Mitarbeiter des Dezernats für Bau, Umwelt und Verkehr, WBL sowie des Dezernats für Soziales und Integration gemeinsam mit Mitgliedern des Beirats für Menschen mit Behinderung und des Seniorenrats der Stadt Ludwigshafen, die sich allesamt in einem entsprechenden Arbeitskreis organisiert hatten. Der Stadtplan erscheint einerseits als 210 Seiten starkes Ringbuch, andererseits kann er als PDF-Datei auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen eingesehen oder heruntergeladen werden. Die gedruckte Version liegt zunächst im Bürgerservice im Rathaus aus. Exemplare werden sukzessive auch an anderen Stellen zur kostenfreien Mitnahme zur Verfügung gestellt, wie dem Stadthaus Nord, den Ortsvorsteherbüros und den Quartierbüros Sozialer Zusammenhalt.
Der Arbeitskreis zur Erstellung des Stadtplans hat mehr als 280 Organisationen und Einrichtungen in Ludwigshafen angeschrieben und um das Ausfüllen eines Fragebogens gebeten. Den Fragenkatalog hat Ingrid Hollenbach, Mitglied des Beirats für Menschen mit Behinderung, erstellt und ausgewertet. Etwa 140 Organisationen und Einrichtungen haben auf das Anschreiben geantwortet. Darüber hinaus hat der Arbeitskreis auch weitere Daten anderer Bereiche der Stadtverwaltung erfasst. So lieferte beispielsweise der Bereich Straßenverkehr eine Übersicht über die behindertengerechten Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum in der Stadt. Die Bereiche Tiefbau, Stadtvermessung und Stadterneuerung, Straßenverkehr und Stadtplanung steuerten Daten zu abgesenkten Bordsteinkanten, Straßenquerungen, Zebrastreifen, „Blindenampeln“ und behindertengerechten Toilettenanlagen im öffentlichen Raum bei. Der Seniorenrat brachte seine Expertise aus eigenen Erhebungen für die Auszeichnung „Seniorengerechter Service“ ein.
Alle Daten mündeten im Stadtplan für Menschen mit Beeinträchtigungen in jeweils stadtteilbezogene Darstellungen. Zu finden sind im Stadtplan nicht nur die oben beschriebenen für die Zielgruppen besonders relevanten Einträge wie behindertengerechte Toiletten (im öffentlichen Raum oder in Gebäuden) oder behindertengerechte Parkplätze, sondern auch beispielsweise Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Beratungsstellen, Krankenhäuser, Gesundheitszentren, Seniorentreffs und Kultureinrichtungen. Anhand eines Ampelsystems erkennen die Nutzer, wie barrierearm eine Einrichtung ist. Grün steht für „barrierearm“, Gelb für „größtenteils barrierearm“ und Orange für „teilweise barrierearm“.
Um als „barrierearm“ (grün) eingestuft zu werden, muss eine Einrichtung sieben Kriterien erfüllen:
- Sie muss über einen ebenerdigen Eingang verfügen beziehungsweise über eine Rampe zum Eingang mit einer Steigung von maximal sechs Prozent oder einen Lift zum Eingang haben;
- sie muss im Erdgeschoss oder durch einen Aufzug erreichbar sein, dessen Kabine mindestens 110 mal 140 Zentimeter breit und dessen Tür mindestens 90 Zentimeter breit ist;
- die Türen im Gebäude müssen mindestens 90 Zentimeter breit sein;
- die Zugangstür zum Gebäude muss sich automatisch öffnen oder durch eine Bedientaste zu öffnen sein (in Höhe von 85 bis maximal 105 Zentimeter);
- die Türschwelle darf maximal zwei Zentimeter hoch sein;
- der Weg zum Gebäude muss leicht begeh- und befahrbar sein;
- der Bordstein vor dem Gebäude muss abgesenkt sein.
Für die Kategorie „größtenteils barrierearm“ (gelb) müssen mindestens die ersten beiden Kriterien sowie zwei weitere erfüllt sein und für die Kategorie „teilweise barrierearm“ (orange) müssen mindestens die ersten beiden Kriterien erfüllt sein. Für die im Stadtplan erfassten Toiletten und Aufzüge gibt es wiederum jeweils ein Buchstabensystem, mit dessen Hilfe für die Nutzer ersichtlich ist, ob beispielsweise die beidseitigen Stützgriffe an einer Toilette wegklappbar sind, oder ob im Aufzug die Etagen akustisch angesagt werden, oder ob die Etagen-Wahl-Tasten im Aufzug auch über Informationen in ertastbarer Schrift verfügen. Das Ringbuch mit dem Stadtplan enthält zudem eine Lupe für sehbeeinträchtigte Nutzer.
Geplant ist, dass der Stadtplan sukzessive erweitert wird und in der Internetversion bedarfsgerecht aktualisiert wird. Beate Steeg und ihr Kollege im Stadtvorstand, Alexander Thewalt, danken ausdrücklich allen Beteiligten – ob Mitarbeitende der Stadtverwaltung oder ehrenamtlich Engagierte – für ihre Arbeit an diesem Projekt. „In Buchform und im Internet ist der neue Stadtplan für Menschen mit Beeinträchtigungen in erster Linie ein Werkzeug zur Orientierung für Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind. Mit ihm kann beispielsweise im Vorfeld geplant werden, ob zu einer Einrichtung mit dem öffentlichen Nahverkehr oder dem Auto gefahren werden kann, ob eine Begleitperson mitgehen muss, um zum Beispiel Türen zu öffnen, ob eine Behindertentoilette oder ein Aufzug vorhandeN ist“, erläutert Sozialdezernentin Beate Steeg. Leider habe sich während der Erfassung der Daten herausgestellt, dass es bislang in Ludwigshafen noch wenig Angebote in Gebäuden für Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigung gibt. Steeg hofft, dass sich dies in den kommenden Jahren ändern wird und ermuntert Immobilienbesitzer, sich zu melden, falls sie Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigungen umsetzen. Für sie ist extra ein Online-Fragebogen entwickelt worden, der im Internet einfach ausgefüllt und abgeschickt werden kann. „Der Stadtplan bietet einen guten Überblick für Betroffene, deren Familien und Freunde. Wir sind uns bewusst, dass der jetzt vorliegende Plan noch nicht alle relevanten Daten erhält, werden den Plan aber sukzessive ergänzen und sind dabei auf Unterstützung von außen angewiesen“, ergänzt Alexander Thewalt, Dezernent für Bau, Umwelt und Verkehr, WBL.
„Der Stadtplan ist ein Beitrag dafür, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben führen können und soll die Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben für diese Zielgruppe erleichtern“, bekräftigen die Vorsitzenden des Beirats für Menschen mit Behinderung, Holger Scharff und Andreas Massion, sowie Behindertenbeauftragter Hans-Joachim Weinmann. „Seit 2005 zertifizieren wir Geschäfte, Praxen und Banken im Hinblick auf Seniorenfreundlichkeit. Es war für uns eine Selbstverständlichkeit, auch bei der Erarbeitung dieses Stadtplans mitzuwirken. Die Kategorien ‚seniorengerecht‘ und ‚behindertengerecht‘ überschneiden sich oft“, ergänzt Ursula Stepf-Froschmaier, Vorstandsmitglied des Seniorenrats.
Sprechstunde des Ortsvorstehers Südliche Innenstadt
Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, am Donnerstag, 18. März 2021 findet nicht statt. Die Bürger können sich in der Zeit von 16 bis 17 Uhr telefonisch unter der Nummer 0171 5247720 an den Ortsvorsteher wenden.