Neustadt an der Weinstraße – Der Hauptausschuss hat am 11.03.2021 dem Stadtrat den Beschluss verschiedener Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise empfohlen.
Dazu zählen:
- Der Vollzug der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird über den 30. Juni hinaus bis 31. Dezember 2021 ausgesetzt. Auf die Erhebung des Beitrags wird in diesem Jahr verzichtet. Die Mindereinahmen betragen rund 150.000 Euro.
- Bei Betrieben, die durch den Lockdown in ihrer Geschäftsausübung erheblich eingeschränkt waren, wird über den 30. Juni hinaus ebenfalls bis 31. Dezember 2021 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren verzichtet. Der mit der Maßnahme verbundene Gebührenausfall beläuft sich auf circa 50.000 Euro.
- Für Maßnahmen zur Stützung unserer lokalen Wirtschaftsbetriebe und zur Belebung unserer Innenstadt werden Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zu möglichen Maßnahmen gehören Pop-Up-Stores, Werbeaktionen, die Stärkung des Innenstadtmarketings, Kunst-Erlebnisräume, der Aufbau lokaler Online-Marktplätze, kostenfreies Parken an Samstagen im Klemmhof-Parkhaus, Kinderbetreuung während des Einkaufs, ein verbessertes Angebot an öffentlichen Toiletten, bewachte Fahrradparkplätze im Rathausinnenhof oder ein aktiveres Leerstandsmanagement.
Zur Begründung heißt es unter anderem: Durch den anhaltenden Lockdown sind viele unserer Übernachtungs-, Einzelhandels-, Gastronomie-, Freizeit-, Dienstleistungs- und Kulturbetriebe akut in ihrer Existenz gefährdet. Ohne unsere Unterstützung drohen Insolvenzen und eine nachhaltige Schädigung unserer Innenstadt. Um diesen Gefahren zu begegnen werden die oben genannten Maßnahmen vorgeschlagen.
Die Finanzierung (Maßnahme 1 und 2) erfolgt über den Nachtragshaushalt. Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen ist für 2021 ein Ansatz von insgesamt 3,8 Mio. Euro eingeplant. Davon sind etwa 3,0 Mio. Euro für das Impfzentrum und 800.000 Euro für allgemeine COVID-Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus stehen Budgets für Wirtschafts- und Tourismusförderung in den Wirtschaftsplänen der WEG und der TKS zur Verfügung. Die Kulturabteilung verfügt für Sonderveranstaltungen über Mittel in Höhe von rund 300.000 Euro, die auch für alternative Kulturprogramme in der Innenstadt eingesetzt werden könnten.
Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Stadt in 2020 eine Corona- Soforthilfe in Höhe von 1,33 Mio. Euro erhalten hat. Davon wurden im gleichen Jahr für verschiedene Maßnahmen rund 850.000 Euro eingesetzt. Über die für das Notkrankenhaus und das Testzentrum abgeschlossenen Zweckvereinbarungen erwarten wir rückwirkend für das letzte Jahr Kostenerstattungen in Höhe von rund 220.000 Euro. In 2021 wurden bisher für Corona-Schutzmaßnahmen 550.000 Euro eingesetzt. Davon werden uns mindestens rd. 400.000 Euro vom Land für das Impfzentrum erstattet. Bei Verrechnung der genannten Kosten und Erstattungen verbleiben somit aus der erhaltenen Corona- Soforthilfe noch verfügbare Mittel von rund 550.000 Euro.