Speyer: Kostenloses Anwohnerparken auf städtischen Parkflächen endet

Speyer – Im Dezember 2020 hatte die Stadtverwaltung Inhabern von Bewohnerparkausweisen vorübergehend die kostenlose Nutzung städtischer Parkflächen erlaubt. Mit der schrittweisen Öffnung des Einzelhandels seit Montag, 1. März 2021, werden die Parkflächen wieder zunehmend für Kunden der innerstädtischen Geschäfte benötigt, sodass die Ausnahmeregelung mit Ablauf des 31. März 2021 aufgehoben wird. Die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs werden ab dem 1. April 2021 wieder entsprechende Kontrollen durchführen.

Weiterhin sei nochmals darauf hingewiesen, dass bereits abgelaufene Bewohnerparkausweise bei Kontrollen ebenfalls nur noch bis einschließlich 31. März 2021 nicht beanstandet werden und daher im Laufe des Monats verlängert werden sollten.
Zu diesem Zwecke ist eine vorherige Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Stadt Speyer unbedingt erforderlich. Das Bürgerbüro Maximilianstraße ist unter der Rufnummer 06232/14-1333, das Bürgerbüro Industriestraße unter 06232/14-1334 erreichbar. Sollten Bürger telefonisch nicht durchkommen, ist eine Kontaktaufnahme und Terminbuchung auch per E-Mail an buergerbuero@stadt-speyer.de möglich.


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