Heidelberg – Den Blick vom Schlossgarten und von der Scheffelterrasse auf die Schlossmauern konnte man während der ganzen Corona-Schließung genießen. Morgen öffnet nun auch das Schloss selbst wieder seine Tore – vorsichtig und immer mit Blick auf die Corona-Situation. Dann ist ein Besuch des Schlosshofs und des Großen Altans möglich.
Öffnung des Schlosshofs und des Altans
Am 18. März öffnet das Schloss nun vorsichtig wieder seine Tore – immer mit Blick auf die aktuelle Situation und gemäß der Corona-Landesverordnung. Mit großem Engagement von Schlossverwaltung und allen beteiligten Dienstleistern ermöglichen die Staatlichen Schlösser und Gärten den Gästen nun wieder den Zugang zum Schlosshof und zum Altan – mit dem spektakulären Blick auf die Stadt und in die Rheinebene. Die Besichtigung von Innenräumen, auch des Fasskellers, kann zur Zeit noch nicht angeboten werden. Auch das Deutsche Apotheken-Museum bleibt geschlossen.
Ermäßigter Eintritt – Kinder frei
Da die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg ihren Gästen das volle Programm noch nicht anbieten können, gelten aufgrund des eingeschränkten Angebots bis auf Weiteres ermäßigte Eintrittspreise von 4,50 Euro pro Erwachsenem, Kinder zahlen keinen Eintritt! Täglich von 10 bis 17 Uhr (letzter Einlass 16.30 Uhr) kann der Schlosshof und der Altan betreten werden. Maximal 100 Gäste dürfen gleichzeitig eingelassen werden; eine Erfassung der Kontaktdaten ist erforderlich und wird an der Kasse vorgenommen. Wie überall gelten auch hier im gesamten Schlossbereich Maskenpflicht, Abstandsregelung und Einhaltung der Hygieneregeln nach der Corona-Verordnung.
Service
ÖFFNUNGSZEITEN von Schlosshof und Altan ab 18. März:
Täglich 10 bis 17 Uhr, letzter Einlass 16.30 Uhr
Ermäßigter Eintrittspreis: Erwachsene 4,50 €, Kinder sind frei.
100 Personen können gleichzeitig eingelassen werden.
Das Deutsche Apotheken-Museum, der Fasskeller sowie alle Innenräume bleiben vorerst geschlossen.
Die Bergbahn ist zur Zeit nicht in Betrieb.
Bitte beachten:
Beim Besuch der Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten gelten die üblichen Auflagen der Corona-Verordnungen des Landes. Es gilt eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahre. Bitte eine passende Maske (medizinische Masken oder FFP2 Masken) mitbringen. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden.
Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg müssen Kontaktdaten sowie Datum des Besuchs erfasst werden. Das Kontaktformular kann auch vorab online heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es ist auf der Website erhältlich: www.schloss-heidelberg.de.