Heidelberg – In Heidelberg gelten ab Freitag, 19. März 2021, wieder verschärfte Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, hat am heutigen Mittwoch, 17. März, festgestellt, dass in der Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge den Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat.
Maßgeblich sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts (LGA). Das Feststellen des Überschreitens ist nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg durch das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen – dies ist auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ erfolgt. Das Überschreiten der kritischen Marke hat zur Folge, dass einige Lockerungsschritte wieder zurückgenommen werden müssen.
Die Teile des Einzelhandels, die nicht dem täglichen Bedarf zugerechnet werden (exakte Übersicht hier), dürfen nur sogenanntes „Click & Meet“ anbieten. Kundinnen und Kunden können nur nach vorheriger Terminabsprache sich in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter gleichzeitig anwesend sein.
Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können nur nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten besucht werden.
Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport nur mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt.
Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich.
Weiterhin Bestand haben folgende Regelungen/Lockerungen:
Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.
Betrieb an Schulen und Kitas wie vom Kultusministerium angekündigt.
Buchhandlungen, Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen ihr komplettes Sortiment anbieten und öffnen. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel, aber keine Beschränkung auf „Click & Meet“.
Städtische Einrichtungen
Die Stadtbücherei, der Zoo Heidelberg und das Kurpfälzische Museum können auf Basis der Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Einschränkungen geöffnet bleiben:
Die Stadtbücherei Heidelberg bleibt für die Inhaber einer gültigen Büchereicard oder einer Metropolcard grundsätzlich geöffnet: dienstags bis freitags von 10 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr. Nach wie vor kann der Zugang nur einer begrenzten Besucherzahl gewährt werden. Es gilt daher eine Verweildauer von maximal 30 Minuten, um möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit der Medienauswahl zu geben. Zusätzlich werden anhand des Büchereiausweises die Kontaktdaten der Besucher erfasst. Bei der Rückgabe der Medien besteht keine Eile – bis Ostern entstehen keinerlei Säumnisgebühren, auch nicht im Falle einer überschrittenen Leihfrist. Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske ist Pflicht in der Bücherei.
Der Zoo Heidelberg bleibt täglich von 8 bis 18 Uhr mit Einschränkungen geöffnet. Der Zutritt ist weiter nur mit Onlineticket möglich – auch z.B. für Inhaber von Dauerkarten oder Patenpässen. Tickets gibt es unter www.shop.zoo-heidelberg.de. Für den Zoobesuch gelten zudem besondere Hygiene- und Verhaltensregeln. Diese sind auf der Internetseite unter www.zoo-heidelberg.de/coronainfo aufgeführt.
Das Kurpfälzische Museum und die Textilsammlung Max Berk in Ziegelhausen bleiben grundsätzlich geöffnet – Besucherinnen und Besucher müssen aber vorab im Buchungsbüro Tel. 06221/5834440 einen Termin buchen. Beim Besuch werden zudem Kontaktdaten erhoben.
In der Musik- und Singschule muss der Präsenzunterricht gemäß der Landesbestimmungen wieder heruntergefahren werden. Es ist nur noch Online-Unterricht möglich.
Städtische Sportanlagen im Freien
Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung öffnet Freisportanlagen entsprechend den Vorgaben der Landesverordnung grundsätzlich für den Vereinssport. Hierzu sollen auf jeder Anlage ausreichend große Trainingszonen geschaffen werden. In einer Trainingszone dürfen sich aktuell aber nur 5 Personen aus maximal zwei Haushalten oder 20 Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren aufhalten. Umkleide- und Duschräume müssen geschlossen bleiben. Die Nutzung ist mit dem Sportamt abzustimmen, die Personendaten der Trainingsteilnehmer sind wie gehabt zu erfassen. Auf den Wegen sind Masken zu tragen, ein Begegnungsverkehr ist zu vermeiden. Die Sporthallen bleiben geschlossen. Das Vorgehen ist mit dem Sportkreis Heidelberg abgesprochen.