Neustadt an der Weinstraße – Die Stadt Neustadt an der Weinstraße listet unter www.neustadt.eu/aussengastronomie Neustadter Gastronomiebetriebe, die bereits ihren Außenbereich geöffnet haben. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. Wer aufgenommen werde möchte, schreibt an stadtmarketing@neustadt.eu.
Seit Montag, 22. März 2021, ist die Öffnung der Außengastronomie unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach der aktuellen Landesverordnung (Stand 24.3.2021) eine Reservierung und ein negatives Schnelltest-Ergebnis notwendig sind.
Kostenlose Testungen werden in den beiden Neustadter Schnelltest-Zentren im Klemmhof und in der Speyerdorfer Straße angeboten – täglich und ohne Termin. Infos hierzu: https://www.neustadt.eu/B%C3%BCrger-Leben/COVID-19/Testzentrum-Schnellteststellen