Germersheim – Die weiterführenden Schulen im Landkreis Germersheim starten am 12. April mit Präsenz-Wechselunterricht. Dies ist die zentrale Änderung in der neuen Allgemeinverfügung für den Landkreis Germersheim. Diese gilt ab dem 12. April bis einschließlich 18. April 2021.
Entsprechend den zwingenden Landesvorgaben gelten aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzwerte von über 100 weiterhin die bereits bekannten Regelungen der letzten Verfügung:
Im Landkreis Germersheim besteht weiterhin eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr sowie eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Gastronomische Einrichtungen bleiben, auch im Außenbereich, geschlossen.
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
In den Kindertagesstätten im Landkreis gibt es – wie gehabt – eine Betreuung im Rahmen des „Regelbetriebs bei dringendem Bedarf“.
Kreis und Land haben sich trotz der aktuell hohen Inzidenzzahl im Landkreis Germersheim auf Präsenz- und Wechselunterricht an den weiterführenden Schulen ab dem 12. April verständigt, so wie es bereits an den Grund- und Förderschulen im Kreis praktiziert wird. Wie im Pilotverfahren der freiwilligen Selbsttestung an den Grund- und Förderschulen, wird dieses „Germersheimer Modell“ nun landesweit auch auf die weiterführenden Schulen ausgeweitet. Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler appellieren, dieses Angebot der freiwilligen Selbsttests zu nutzen und dadurch den Schulalltag sicherer zu machen.
Die neue Allgemeinverfügung tritt am 12. April 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 18. April 2021. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, also die geltenden Regelungen für den Landkreis Germersheim, finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.