Frankfurt-Flughafen (ots) – Der 15. April wurde für die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt ein arbeitsreicher Tag. Gleich 9 Straftäter wurden aufgrund bestehender Haftbefehle dingfest gemacht und an die zuständigen Justizbehörden übergeben.
Wegen des Vorenthaltens von Arbeitsgeldern suchten die Justizbehörden seit November 2020 mit Haftbefehl nach einem 71-jährigen türkischen Staatsbürger. Dieser war bereits im April 2019 zu 180 Tagessätzen á 40 Euro verurteilt worden. Bundespolizisten nahmen ihn vor seiner Ausreise nach Istanbul/Türkei fest. Ein Freund des Gesuchten brachte die geforderten 7.200 Euro auf und bewahrte den Mann so vor einer sechsmonatigen Haftstrafe.
Weniger Glück hatte ein 54-jähriger Landsmann, der ebenfalls nach Istanbul ausreisen wollte. Weil er in fünf Fällen insgesamt 1.730 Euro von einem fremden Konto abgehoben hatte, sitzt er nun wegen des Verdachts des Computerbetruges in Untersuchungshaft.
Nach einem 29-jährigen Deutschen suchte die zuständige Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl, weil er die Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit nicht beglichen hatte. Durch die Zahlung von 205,50 Euro konnte er eine achttägige Erzwingungshaft abwenden und seine Reise nach Cancun/Mexiko fortsetzen.
Ein 35 Jahre alter Türke muss nach seiner Auslieferung aus Budapest/Ungarn 274 Tage Restfreiheitsstrafe absitzen, nachdem er wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits im Jahr 2012 zu einer 27-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war.
Wegen eines ähnlichen Deliktes verhafteten Bundespolizisten einen 62-jährigen Niederländer nach dessen Auslieferung aus Malaga/Spanien. Wegen des Herstellens von Betäubungsmitteln sitzt dieser nun für drei Jahre und sechs Monate hinter Gittern.
Aus London/Großbritannien wurde ein 37-jähriger Rumäne an Deutschland ausgeliefert. Ihm wird u.a. Betrug und schwerer Bandendiebstahl vorgeworfen. Nach seiner Verhaftung am Flughafen wartet er nun in Untersuchungshaft auf seine Gerichtsverhandlung. Ein 38-jähriger Landsmann wurde aus Bukarest nach Deutschland ausgeliefert, weil er des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls aus einem Discounter verdächtigt wird. Auch er sitzt nun in Untersuchungshaft.
Ein 47-jähriger Deutscher wurde aus Las Palmas/Spanien an die deutschen Behörden ausgeliefert. Er soll in mehreren Fällen Reisen an Personen verkauft haben, wobei er das Geld für sich behalten und nicht an das beauftragte Reisebüro weitergeleitet haben soll. Darüber hinaus muss er wegen Computerbetruges und des Erschleichens von Leistungen noch Freiheitsstrafen von 5 Monaten bzw. 67 Tagen verbüßen.
Ein 26-jähriger Algerier wurde im Rahmen des Dubliner Übereinkommens an Deutschland rücküberstellt. Er wurde bei seiner Ankunft aus Amsterdam/Niederlande verhaftet und muss nun wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis.
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