Verkehrsunfall mit Flucht und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr
Landau/B10 (ots) – Am frühen Freitagnachmittag 16.04.2021 kam es auf der B10 Höhe der Ortschaft Hauenstein zu einem Verkehrsunfall, bei dem 44-jährige Unfallverursacher flüchtete. Der 51-jährige Geschädigte sowie ein 49-jähriger Zeuge befuhren zu diesem Zeitpunkt die B10 von Pirmasens in Fahrtrichtung Landau. Etwa auf Höhe der Ortschaft Hauenstein wurden beide dann von dem Unfallverursacher mit seinem Lkw trotz eines geltenden Verbotes überholt.
Beim Spurwechsel schnitt der Unfallverursacher den Geschädigten, welcher noch durch Ausweichen in Richtung Leitplanke versuchte einen Zusammenstoß beider Fahrzeuge zu verhindern, was ihm jedoch nicht gelang. Es entstand lediglich ein verhältnismäßig leichter Sachschaden am Außenspiegel des Geschädigten in einer Höhe von insgesamt etwa 1.500 Euro.
Der Unfallverursacher setzte daraufhin seine Fahrt ohne Verzögerung fort und entfernte sich von der Unfallörtlichkeit. Hierbei soll er noch mehrfach die für Lastkraftwagen geltende Höchstgeschwindigkeit überschritten und den Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen nicht eingehalten haben. Die Fahrt endete für ihn schließlich im Stadtgebiet von Landau, wo er samt seinem Fahrzeug einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.
Der Unfallverursacher, ein 44-jähriger Portugiese, muss sich nun wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, sowie einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verantworten.
Zwei Rollerfahrer aus dem Verkehr gezogen
Landau (ots) – Zwei Rollerfahrer mussten am Donnerstag 15.04.2021 ihr Gefährt stehen lassen und ihren Weg zu Fuß fortsetzen. Ein 44-Jähriger war in Offenbach unterwegs, als er durch die Polizei kontrolliert wurde. Der Mann räumte im Rahmen der Kontrolle ein, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.
Auch bei der Kontrolle eines 25-jährigen Rollerfahrers in Landau mussten die Beamten die Weiterfahrt untersagen, weil der 25-Jährige keinen Führerschein vorzeigen konnte. Eigenen Angaben zufolge war er noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen. Auf beide Männer kommt nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu.