Alzey – Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, bleibt im Landkreis Alzey-Worms die Vollziehung der in der Allgemeinverfügung vom 25. März geregelten Ausgangssperre zwischen 21.30 und 5 Uhr bis auf weiteres ausgesetzt. Ebenso verfahren die Stadt Mainz und der Landkreis Mainz-Bingen.
Nachdem das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren nach der Beschwerde eines Bürgers die nächtliche Ausgangssperre für „offensichtlich rechtswidrig“ erklärt hatte, hat die Stadt Mainz jetzt Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt. Ziel ist es, den Sachverhalt rechtlich zu klären. Eine Entscheidung bezüglich der Umsetzung der Ausgangssperre wird darüber hinaus seitens des Bundes erwartet.
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass die Ordnungsbehörden wie auch die Polizei darüber informiert werden, die nächtliche Ausgangssperre vorerst weiterhin nicht zu überwachen. Demnach drohen für Bürgerinnen und Bürger, die sich im Zeitraum von 21.30 bis 5 Uhr unter Beachtung aller anderen Regelungen im öffentlichen Raum bewegen, keine Buß- oder Verwarnungsgelder. Gleichzeitig setzt der Landkreis weiterhin auf verstärkte Kontrollen der geltenden Corona-Bekämpfungsmaßnahmen. Demnach werden beispielsweise Ansammlungen im öffentlichen Raum nach wie vor geahndet.