Mainz – Seit vergangener Woche wird auf Bundesebene heftig über eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes diskutiert. Das Gesetz sieht unter anderem vor, weitreichende Kompetenzen auf Bundesebene zu zentralisieren, Grundrechtseingriffe zu automatisieren und die Länder sowie die Verwaltungsgerichte stark oder gar vollständig in ihren Handlungskompetenzen in Bezug auf die Corona-Maßnahmen zu beschneiden.
Dazu äußert sich der neue AfD-Fraktionsvorsitzende Michael Frisch wie folgt: „Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits im vergangenen Plenum strikt abgelehnt. Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung untergräbt die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben den föderalen Gedanken bewusst in unserem Staatssystem verankert, um Machtmonopole zu verhindern. Es gibt keinen Grund, die Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu entkernen.“
Michael Frisch weiter: „Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes ist nicht nur ein auch zukünftig gängiges Handlungsmuster für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt, sondern schränkt darüber hinaus die Möglichkeiten der Bevölkerung erheblich ein, sich bei den Gerichten vor Ort gegen unangemessene und unverhältnismäßige Maßnahmen zu wehren. Hier werden systematisch und vorsätzlich die örtlichen Gerichte umgangen, da man augenscheinlich vermeiden möchte, dass diese – wie in der Vergangenheit wiederholt geschehen – einzelne Verordnungen wegen Verfassungswidrigkeit kassieren. Noch nie in der deutschen Nachkriegsgeschichte hat es eine Bundesregierung gewagt, eine solche bewusste Ausgrenzung der Justiz vorzunehmen und so die Rechtsprechung unabhängiger Gerichte auszuhebeln. Dieser Gesetzentwurf stellt daher einen direkten Angriff auf unsere Demokratie dar und die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates dar, ein Verhalten, das an die dunkelsten Zeiten unseres Landes erinnert!“
Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender, ergänzt: „Ein willkürlich politisch festgelegter und manipulierbarer Wert wie die sogenannte Inzidenz ist nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. Die Bundesregierung maßt sich mit ihrer Änderung des Infektionsschutzgesetzes Handlungskompetenzen an, die ihr von Rechts wegen nicht zustehen. Ich beziehe mich hier auch gerne auf die Aussagen des ehemaligen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Professor, Dr. Friedhelm Hufen, in einem Interview in der Rhein-Zeitung, der diesen Gesetzentwurf in Teilen als glatt verfassungswidrig bezeichnet und dem Land Rheinland-Pfalz rät, sich gut zu überlegen, ob es diesem Ungetüm von Gesetz zustimmen will. Dem können wir uns nur anschließen!“