FRANKENTHAL – Die 2. Große Strafkammer hat die Angeklagte wegen erpresserischen Menschenraubes sowie Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach der Beweisaufnahme sah die Kammer es als erwiesen an, dass die Angeklagte als Mittäterin an der Tötung des türkischen Geschäftsmannes beteiligt war und den Tod des Opfers beabsichtigt hat. Die Angeklagte verwirklichte bei ihrer Tat nach Ansicht der Kammer die Mordmerkmale der „Heimtücke“ und der sog. „Verdeckungsabsicht“.
Nachdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren Freiheitsstrafe nicht möglich.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.