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Gastronomie: Ausnahmegenehmigungen für coronabedingten Lieferverkehr – Beantragung ab sofort möglich
Gastronomiebetriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie einen Lieferservice eingerichtet haben, können von der Stadt Heidelberg ab sofort Ausnahmegenehmigungen für das Parken zum Be- und Entladen erhalten. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner erklärt dazu: „Mit der Heidelberger Wirtschaftsoffensive helfen wir Betrieben bereits seit Beginn der Pandemie an vielen Stellen schnell und unbürokratisch. Im Sinne einer Ermöglichungskultur möchten wir nun auch Gastronomen die Möglichkeit geben, ihr Fahrzeug zum Be- und Entladen für Lieferdienste übergangsweise vor ihrem Lokal abzustellen. Wir haben dazu vereinzelt Nachfragen von Gastronomen erhalten und setzen jetzt eine pragmatische Lösung um. Klar ist aber auch: Wir können Gastronomen keine dauerhaften Parkgenehmigungen ausstellen. Die Fußgängerzonen dürfen nicht zu Parkzonen für Lieferdienste werden. Das würde unter anderem auch die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden. Die Menschen könnten zudem an vielen Stellen nicht mehr den Corona-Sicherheitsabstand einhalten.“
Mit Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird ermöglicht:
- Die Lieferfahrzeuge dürfen im Fußgängerbereich Altstadt einfahren und ihr Fahrzeug zum Be- und Entladen bis zu 20 Minuten parken.
- Die Lieferfahrzeuge dürfen im restlichen Stadtgebiet auf Flächen mit eingeschränktem Haltverbot sowie auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, Bewohnerparkplätzen und Parkscheibenplätzen zum Be- und Entladen bis zu 20 Minuten parken.
Heidelberger Gastronomen mit Lieferdienst können ab sofort einen formlosen Antrag auf die kostenlose Ausnahmegenehmigung per E-Mail an verkehrsmanagement@heidelberg.de stellen. Die Genehmigung im Rahmen eines Probelaufes gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021. Der Antrag muss enthalten:
- Name des Gastronomiebetriebes
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Kontaktdaten (Festnetz- oder Mobilnummer, E-Mail-Adresse)
- Standort (Wo werden die Fahrzeuge abgestellt?)
- Autokennzeichen (pro Betrieb sind maximal zwei Kennzeichen möglich)
Weitere Informationen gibt es unter Telefon 06221 58-30500 oder -30598 sowie online unter www.heidelberg.de/verkehr.
Im Altstadtbereich sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung und die Verkehrszeichen und -einrichtungen zu beachten. Im reinen Fußgängerbereich und im Bereich mit Fußgängervorrang ist den Fußgängern Vorrang einzuräumen, Schrittgeschwindigkeit zu fahren und beim Rückwärtsfahren mit einem LKW ein Hilfsposten zum sicheren Ausfahren bereitzustellen. Den Weisungen der Überwachungsperson ist Folge zu leisten. Eine Restdurchfahrtsbreite von drei Metern ist beim Parken immer zu gewährleisten. Die Ausnahmegenehmigung ist nicht auf andere Firmen übertragbar.
Heidelberger Wirtschaftsoffensive
Die Stadt Heidelberg setzt mit der Heidelberger Wirtschaftsoffensive ein Hilfspaket zur Abmilderung der Corona-Folgen um. Die Stadt hat 2020 gewerblichen Mietern städtischer Liegenschaften bereits bis zu sechs Monaten die Miete erlassen und diese Maßnahme bis einschließlich Juni 2021 verlängert. Gastronomen stehen – wie im vergangenen Jahr – auch im gesamten Jahr 2021 erweiterte Flächen zur Außenbewirtschaftung zur Verfügung, sobald die Corona-Verordnung dies zulässt. Zudem werden auch für 2021 die Gebühren für Außenbewirtschaftungsflächen, Werbeaufsteller, Warenständer, Dekorationsgegenstände und ähnlichem ausgesetzt. Bei der Dankeschein-Aktion der Wirtschaftsförderung hat die Stadt Betriebe, Kultureinrichtungen und Vereine mit mehr als 350.000 Euro unterstützt.
Bahnstadt: Auszeichnung für öffentlichen Raum an Promenade und im Langen Anger – Hauptpreis in Kategorie Urban Design erhalten
Der Heidelberger Stadtteil Bahnstadt hat eine Auszeichnung für seine öffentlichen Räume an der Promenade und im Langen Anger erhalten. Bei den „Yuanye Awards for Professionals 2020“, einem globalen Wettbewerb, der sich an Architekturbüros und Studierende weltweit richtet, erhielt die Bahnstadt den Hauptpreis des Yuanye Awards 2020 in der Kategorie Urban Design. Gründe für die Auszeichnung sah die Jury im „Respekt von Bestand und Umwelt“ sowie in der Integration von Aspekten der Nachhaltigkeit und Bürgerinteressen. So waren Bürgerinnen und Bürger von Anfang an bei der Planung beteiligt. Die Areale bieten heute vielfältige Freiräume für Spiel und Sport, Erholung und Naturerlebnis sowie Nachbarschaftsräume und Treffpunkte.
In Abstimmung mit der Stadt Heidelberg hatte sich das Architekturbüro Latz+Partner mit dem Konzept „Öffentlicher Raum Bahnstadt Heidelberg“ beworben. Die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts Langer Anger erfolgte im Jahr 2014, die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts Promenade 2018. An der rund 1,5 Kilometer langen Promenade befindet sich ein Grünzug mit Aufenthaltsangeboten und drei Spielplätzen, die von Menschen aus der Bahnstadt und ganz Heidelberg genutzt werden. Im Langen Anger grenzen Grünflächen und Sitzmöglichkeiten an vier Wasserbecken, in denen Regenwasser aufgefangen wird und vor Ort versickert.
Die Yuanye Awards richten sich an Design-Büros und Studierende aus den Bereichen Architektur, Städtebau, Landschaftsarchitektur und Umweltkunst, die weltweit tätig sein können. Insgesamt wurden bei dem Wettbewerb 1.000 Projekte von über 500 Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros aus 20 Ländern eingereicht. Die Auszeichnungen werden seit 2010 jedes Jahr an Projekte in aller Welt verliehen. Der Wettbewerb wird vorwiegend von Universitäten und Verbänden aus dem asiatischen Raum ausgerichtet und unterstützt.
Mülltonnen versperren Passanten den Gehweg – Stadt Heidelberg bittet um Rücksichtnahme
Die Stadt Heidelberg erhält regelmäßig Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, weil Mülltonnen so auf dem Gehweg stehen, dass kein Durchkommen mehr möglich ist. Besonders für Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Rollator, fahrradfahrende Kinder, Rollstuhlfahrende oder blinde und sehbehinderte Menschen ist das ein Problem. Dadurch ist die Verkehrssicherheit der Passanten sowie die Barrierefreiheit stark beeinträchtigt. Aus diesem Grund appelliert die Kommunale Behindertenbeauftrage Christina Reiß an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bitte stellen Sie Ihre Mülltonnen möglichst so ab, dass weder Gehweg noch Behindertenparkplätze blockiert werden. Wenn Sie den Bürgersteig versperren, weichen beispielsweise Kinder oder mobilitätseingeschränkte Menschen auf die Straße aus. Das kann schnell gefährlich werden. Ich bitte Sie um Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängerinnen und Fußgängern.“
Sowohl bei der Behindertenbeauftragten als auch beim Beirat von Menschen mit Behinderung (bmb) gehen immer wieder Beschwerden zu diesem Thema ein. Auch der bmb bittet darum, die Mülltonnen so zu platzieren, dass der Weg sicher über den Bürgersteig fortgesetzt werden kann. Die Mitarbeitenden der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung wurden diesbezüglich bereits sensibilisiert.