Neustadt: Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 21. April 2021

Neustadt an der Weinstraße – Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 21. April 2021.

Erster Tagesordnungspunkt war die Satzung für weitere Abrechnungseinheiten zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Neustadt, der das Gremium zustimmte. Bereits in der Sitzung des Stadtrates vom Juni 2017 wurde die teilweise Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages im Stadtgebiet beschlossen. Somit ist die Stadt grundsätzlich verpflichtet, im gesamten Stadtgebiet wiederkehrende Ausbaubeiträge einzuführen. Nach der Priorisierung der Abrechnungseinheit „Innenstadt“ folgen nun die Abrechnungseinheiten „Hambacher Höhe West“ und „Böbig“, da auch hier bevorstehende Ausbaumaßnahmen wie bspw. in der Humboldtstraße und im Harthäuser Weg über wiederkehrende Ausbaubeiträge abgerechnet werden sollen. Das Thema wird abschließend im Stadtrat diskutiert.

Zweiter Tagesordnungspunkt war die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Sandfeldweg und der Dr.-Semmelweis-Straße in Neustadt an der Weinstraße. Das Gremium empfiehlt dem Stadtrat, den Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für die Erneuerung zwischen der Adolf-Kolping-Straße und der Speyerdorfer Straße auf 25 Prozent festzusetzen. Die Straßenbeleuchtungsanlage war insgesamt überaltert und unzureichend. Die Lichtmaste waren verrostet und die Reflektoren verblasst. Die Leuchtkraft hatte nach einer Betriebsdauer von über 50 Jahren stark nachgelassen, so dass eine den DIN-Normen entsprechende gleichmäßige Ausleuchtung der Straße nicht mehr gewährleistet war.

Zugestimmt wurde zudem der Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,66 Millionen Euro für den Ausbau der Weinstraße in Diedesfeld zwischen dem nördlichen Ortseingang und der Weißkreuzstraße. Grund ist, dass nun in der Ritterbergstraße ein Parkplatz für 24 Fahrzeuge geplant ist, der nicht Bestandteil der ursprünglichen Kostenschätzung war. Auch die Verbreiterung des Verbindungswegs von der Weinstraße zur Carl-Friedrich-Gies-Straße war zu Beginn noch nicht möglich. Darüber hinaus soll die Einmündung der Kirchwiesenstraße angepasst werden, im historischen Ortskern Natursteinpflaster verlegt und der Platz vor der Festhalle mit in die Planungen aufgenommen. Start der Baumaßnahme soll im September 2021 sein, die Strecke ist rund 800 Meter lang.

Entschieden wurde die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Ausschreibung und Vergabe des Neustadter Hochwasser- und Starkregenschutzkonzeptes in Höhe von 90.000 Euro. Die Corona-Pandemie hat auch hier zu Verzögerungen, auch im Hinblick auf eine vorgesehene Bürgerbeteiligung, geführt, so dass der Mittelansatz im Haushalt 2020 nicht in Anspruch genommen werden konnte und verfiel. Um die beantragte 90 prozentige Förderung erhalten zu können, müssen die eingegangenen Angebote zunächst an das Land zur Prüfung geschickt werden, das dann wiederum die Fördermittelbewilligung aussprechen kann. Erst dann kann der Auftrag vergeben werden. Mit der außerplanmäßigen Bereitstellung im April soll vermieden werden, dass, wenn die Mittel erst im Nachtrag bereitgestellt werden, eine Auftragserteilung in 2021 erneut scheitern könnte, wenn das Land nach der Ausschreibung keine schnelle Bewilligung erteilen kann.

Die Mitglieder des Hauptausschusses befürworteten die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für den Abenteuerspielplatz (Böbig) in Höhe von 390.000 €.
Damit nach Herstellung des Spielplatzes die Pflanz- und Rasenflächen sich nachhaltig entwickeln können und die Funktion der Spielflächen langfristig erhalten bleibt, ist es notwendig, eine Bewässerungsanlage einzubauen. Vorgesehen ist eine Einspeisung aus einer Zisterne mit Wasser aus einem Brunnen. Die Genehmigung für die Wasserentnahme wurde bei der unteren Wasserbehörde angezeigt. Die Höhe des hierfür notwendigen Budgets beträgt ca. 200.000 €. Zudem erhöhen sich die gesamtanrechenbaren Kosten zum Zeitpunkt der Antragstellung bis heute. Dadurch steigt auch linear das Honorar der Architektenleistung. Mehrkosten hierfür ca. 50.000 €.


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