Bad Dürkheim – Die neuen Regeln im Bundesinfektionsschutzgesetz treten heute in Kraft. Durch das übergeordnete Gesetz wird die momentan gültige Allgemeinverfügung des Kreises „ersetzt“ – sie wurde daher heute aufgehoben. Es gelten jetzt die Bundesregeln, die in vielen Punkten aber auch schon bisher im Landkreis Bad Dürkheim umgesetzt waren. Änderungen gibt es aber zum Beispiel bei der Ausgangssperre und für die Öffnung des Einzelhandels.
„Das Land Rheinland-Pfalz hatte in seiner Bekämpfungsverordnung viele Punkte der Bundesnotbremse schon umgesetzt und da wir bereits seit etwa einer Woche über einer 7-Tages-Inzidenz von 100 lagen, galten diese im Landkreis Bad Dürkheim bereits, da wir eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen mussten“, erläutert Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.
Änderungen gibt es aber beispielsweise bei der Ausgangssperre. Diese gilt nun erst ab 22 Uhr, statt ab 21 Uhr, und es ist erlaubt, bis Mitternacht noch alleine draußen Sport zu machen oder spazieren zu gehen.
Körpernahe Dienstleistungen sind weiterhin untersagt, außer sie sind medizinisch oder hygienisch notwendig (Physiotherapie, Fußpflege, Friseur etc.). Es ändert sich allerdings, dass für die Besuche von Friseur und Fußpflege nun ein negativer Corona-Test notwendig wird, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Der Einzelhandel – mit Ausnahme des „erweiterten täglichen Bedarfs“, also Lebensmittel, Drogerie usw. – bleibt geschlossen. Neu ist, dass Terminshopping etwa in Bekleidungsgeschäften zwar momentan erlaubt bleibt, aber nur mit einem Kunden bzw. einer Kundin pro 40 Quadratmeter, negativem Schnelltest des Einkaufenden und Erfassung der Kontaktdaten. Würde die Inzidenz im Landkreis die Marke von 150 übersteigen, was aktuell nicht der Fall ist, wäre nur noch die Abholung von bestellter Ware möglich. Für die Kontaktdatenerfassung kann der Handel im Landkreis Bad Dürkheim auf die Luca-App zurückgreifen.
„Ich begrüße, dass es jetzt bundeseinheitliche Regelungen gibt. Ungünstig ist allerdings, dass sich die Menschen innerhalb kurzer Zeit auf verschiedene Regelungen einstellen mussten, da wir erst vor einer Woche unsere Allgemeinverfügung erlassen mussten. Daran konnten wir nichts ändern, aber ich verstehe, wenn dies für Verwirrung sorgt“, sagt Ihlenfeld. „Ich hoffe, dass durch die Gesetzesänderung nun wieder eine größere Einheitlichkeit entstehen kann, die es leichter macht, die Regeln zu verstehen. Vor allem hoffe ich, dass es uns dadurch gelingt, die Neuinfektionen nach unten zu drücken. Wir sehen, dass immer noch einige Infektionen im privaten Bereich stattfinden. Ich möchte Sie darum, auch wenn es schwer fällt, weiterhin dazu aufrufen, Ihre Kontakte zu beschränken und auf die bekannten Maßnahmen Maske, Abstand, Hygiene und insbesondere Lüften zu achten.“