Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © Holger Knecht

Telefonbetrug

Neuhofen (ots) – Am vergangenen Freitag 23.04.2021 erhielt ein Mann aus Neuhofen einen Anruf von einer Firma, die angeblich mit Sozialstationen zusammenarbeiten und Pflegemittelpakete bei den Krankenkassen beantragen würde, die Personen mit Pflegegrad 2 zustünden. Da die Ehefrau des Mannes tatsächlich im Pflegegrad 2 eingestuft war, schöpfte er zunächst keinen Verdacht und gab die Daten seiner Frau weiter.

Als er dann aber auch noch eine E-Mail zugesandt bekam, in welche er seine Unterschrift eingeben sollte, ist er misstrauisch geworden und erkannte, dass die Daten seiner Frau betrügerisch erlangt wurden. Ein Schaden ist ihm bis jetzt nicht entstanden.

Kontrollen im Stadtgebiet

Speyer (ots) – Gleich zweimal wurde der Fahrradverkehr gestern Vormittag in der Bahnhofstraße überwacht. Während sich am frühen Morgen zwischen 08-08:30 Uhr alle Radfahrerinnen und -fahrer an die Verkehrsregeln hielten, nutzten acht Fahrradfahrerinnen und -fahrer in der Zeit von 10:30-11:30 Uhr den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Verwarnungen wurden ausgesprochen.

Weitere Verkehrskontrollen führten die Beamtinnen und Beamten gegen 22:30 Uhr in der Wormser Landstraße durch. Hier kam es zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen 26-Jähriger BMW-Fahrer. Dieser konnte für das Verbauen eines verstellbaren Fahrwerks sowie einer Änderung der Rad-/Reifenkombination keine Änderungsabnahme vorweisen. Dies hatte das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.

Fahrer unter Drogen, ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz unterwegs

Speyer (ots) – Besonders hart traf es am Montag um 15:15 Uhr einen 42-Jährigen Roller-Fahrer, der in der Matthäus-Hotz-Straße von einer Polizeistreife kontrolliert wurde. An dem Roller war ein ungültiges Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2018 angebracht, wodurch der Versicherungsschutz erloschen ist. Ermittlungen ergaben, dass die Höchstgeschwindigkeit seines Kleinkraftrades anstelle von erlaubten 45 km/h mehr als 100 km/h betrug.

Der Mann muss sich nun nicht nur wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sondern auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten, da er keinen erforderlichen Führerschein besaß. Zu allem Überfluss stellten die Beamten bei dem 42-Jährigen drogentypische Auffälligkeiten fest.
Der Verdacht wurde durch einen Schnelltest bestätigt. Dieser reagierte positiv auf Amfetamin und THC. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen.